NPD: Neue Unterlagen zu V-Leuten bei Gericht

Das NPD-Verbotsverfahren ist einen Schritt weiter: Am Freitag sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Beweise der Länder zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten fristgerecht in Karlsruhe eingegangen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Teilnehmer an einer Kundgebung der NPD am 01. Mai.
dpa Teilnehmer an einer Kundgebung der NPD am 01. Mai.

Karlsruhe - Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang von insgesamt vier Aktenordnern mit Materialien auf Nachfrage.

Die Unterlagen werden in einem nächsten Verfahrensschritt der NPD zugeleitet. Die rechtsextreme Partei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach einem "Spiegel"-Bericht hatte der Verfassungsschutz insgesamt elf Informanten im Bundes- und in Landesvorständen der NPD installiert. Im Vorfeld des Verbotsantrags hätten die Sicherheitsbehörden alle abgezogen, den Letzten im April 2012, heißt es unter Berufung auf ein Schreiben der Prozessbevollmächtigten an das Gericht. Der Verbotsantrag war im Dezember 2013 eingereicht worden.

Der Zweite Senat hatte die Länder aufgefordert, bis zum 15. Mai neue Beweise unter anderem dafür vorzulegen, dass die verdeckten Informanten des Inlandsgeheimdienstes in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann.

Lesen Sie auch: Botschaft von IS Chef - Islam ist keine Friedensreligion!

Die sogenannte V-Mann-Problematik gilt als sehr heikel. Einen ersten NPD-Verbotsantrag hatte das Gericht 2003 abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

In den am Freitag eingereichten Unterlagen sind teilweise geschwärzt. Das Grundgesetz verpflichtet die Sicherheitsbehörden, die Identität von ehemaligen V-Personen zu schützen, teilte der Bundesrat am Freitag dazu mit.

Derzeit prüft der Zweite Senat in einem sogenannten Vorverfahren, ob der Verbotsantrag des Bundesrats zulässig und hinreichend begründet ist. Eine vertiefte inhaltliche Prüfung findet hier nicht statt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.