Neues Gesetz für den Maßregelvollzug
München - Der Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern wird auf eine neue Grundlage gestellt. Sozialministerin Emilia Müller (CSU) stellte den Gesetzentwurf am Donnerstag im Landtag in erster Lesung vor. So wird nun ausdrücklich festgeschrieben, dass die Unterbringung der Heilung dienen soll. Für jeden Untergebrachten soll es einen Therapieplan geben. Das Gesetz komme den gut 2500 untergebrachten Menschen ebenso wie dem im Maßregelvollzug tätigen Personal zugute, sagte Müller.
Eine wesentliche Änderung: Wie in Gefängnissen soll es künftig Beiräte geben, die bei der Gestaltung des Vollzugs mitreden. Die Fachaufsicht wird übernommen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - einer Behörde, die auch für das Betreuungsgeld zuständig ist.
SPD-Rechtsexperte Franz Schindler kritisierte, dass das Gesetz immer noch nicht klar zwischen Maßregel- und Strafvollzug unterscheide. So ist in dem Entwurf davon die Rede, dass der Maßregelvollzug die Bürger vor der "Begehung weiterer Straftaten" schützen soll. "Es geht gerade nicht um Strafvollzug", sagte Schindler dazu.
Nach der ersten Lesung geht das Gesetz in die Fachausschüsse, bevor es in einigen Wochen in zweiter Lesung verabschiedet wird. Bisher gab es für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter in der Psychiatrie kein eigenes Gesetz. Das ist nach Auffassung der Staatsregierung nicht mehr zeitgemäß.
Deshalb soll die Unterbringung auch den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich angeglichen werden, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die familiäre, soziale und berufliche Eingliederung soll gefördert werden.
Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat eine Initiative gestartet, die ebenfalls den Maßregelvollzug betrifft: Es soll bayernweit einheitliche Standards für Stellungnahmen der Bezirkskrankenhäuser geben, auf deren Grundlage die Justiz über eine Verlängerung der Unterbringung oder Entlassung entscheidet, wenn kein externes Gutachten eingeholt wird. Die Stellungnahmen und Gutachten sind seit Jahren ein Kritikpunkt.
Schlagzeilen gemacht hatte der Fall Gustl Mollath, dem mehrere Gutachter in Serie Gefährlichkeit bescheinigt hatten. "Wir wollen eine Stärkung der Transparenz und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit", sagte Bausback. "Es geht auch um das Vertrauen in unsere gerichtlichen Entscheidungen und die Psychiatrie."
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