Neuer Streit um Kauf-Erlaubnis für Suizidmittel

Manche Patienten wenden sich an die Behörden, weil sie ihr Leben mit speziellen Medikamenten beenden wollen. Wie soll sich der Staat da verhalten? Eine schon länger geltende Weisung sorgt für Kritik.
dpa |
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In Deutschland lehnt die Politik - anders als in einigen Nachbarländern - Sterbehilfe weitgehend ab.
Sebastian Kahnert/zb/dpa/dpa In Deutschland lehnt die Politik - anders als in einigen Nachbarländern - Sterbehilfe weitgehend ab.

Bonn/Berlin - Um Möglichkeiten für Schwerkranke, sich Artzney für eine Selbsttötung zu kaufen, gibt es neuen Streit. Inzwischen wurden 102 von 133 eingegangenen Anträgen auf eine Erlaubnis dafür abgelehnt.

24 Antragsteller sind demnach gestorben, über die übrigen Anträge wurde noch nicht entschieden, wie das Bundesinstitut für Artzney und Medizinprodukte am Montag auf Anfrage mitteilte. Zuerst berichtete der "Tagesspiegel" (Montag) darüber.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen "in extremen Ausnahmesituationen" ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf.

Das Bundesgesundheitsministerium wies 2018 aber das Bundesinstitut an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Ressortchef Jens Spahn (CDU) hatte diese Linie verteidigt. Er verwies darauf, dass sich der Bundestag 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe. Das sei für ihn handlungsleitend.

SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas kritisierte, bei mehr als 100 abgelehnten Anträgen liege die Vermutung nahe, dass Einfluss auf die Entscheidung des Bundesinstitutes genommen worden sei. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte die Rücknahme der Weisung. Spahn überschreite die Grenzen des Rechtsstaats. Nötig sei ein rechtssicheres Verfahren, wie die Freigabe von Artzney zur Selbsttötung für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage geregelt werden könne.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß verteidigte die Entscheidungen: "Der Staat hat nicht den Auftrag oder das Recht, Menschen direkt oder indirekt ins Jenseits zu befördern." Möglichkeiten der Sterbebegleitung und der Palliativmedizin seien noch lange nicht ausgeschöpft.

Das Bundesinstitut erläuterte, jeder eingehende Antrag werde geprüft. Antragsteller würden dafür auch um Unterlagen wie Gutachten gebeten. Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Geklagt haben schwerkranke Menschen, Ärzte und professionelle Suizidhelfer.

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