Neuer RAF-Prozess gegen Verena Becker?

Der Fall des ermordeten Generalstaatsanwalts Siegfried Buback wird wieder aufgerollt: Der Ex-Terroristin Verena Becker droht eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord
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Der Tatort: Am 7. April 1977 erschießen Terroristen Generalbundesanwalt Buback und dessen Begleiter.
AP Der Tatort: Am 7. April 1977 erschießen Terroristen Generalbundesanwalt Buback und dessen Begleiter.

BERLIN - Der Fall des ermordeten Generalstaatsanwalts Siegfried Buback wird wieder aufgerollt: Der Ex-Terroristin Verena Becker droht eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord

33 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die Bundesanwaltschaft eine vermeintliche Mittäterin ausfindig gemacht: Wie die AZ bereits am Freitag berichtete, hat die Behörde Anklage gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Die 57-Jährige soll an der Erschießung Bubacks und seiner beiden Begleiter im April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen sein.

Neue Erkenntnisse – eventuell angereichert durch Informationen des Verfassungsschutzes – haben die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die in Berlin wohnende Becker ermöglicht. Im vergangenen Dezember erst hatte der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen die 57-Jährige aufgehoben, weil er lediglich von Beihilfe ausging, was eine niedrigere Strafe zur Folge hätte. Den Karlsruher Richtern lagen damals aber noch nicht die Unterlagen vor, die der Inlands-Geheimdienst der Bundesanwaltschaft mittlerweile übergeben hat.

„Ein Prozess gegen Becker ist wahrscheinlich“, sagte am Freitag ein Stuttgarter Jurist, der namentlich nicht genannt werden möchte. „Der Verfassungsschutz hat gerichtsverwertbare Akten erst nach der BGH-Entscheidung zur Verfügung gestellt. Es könnte sein, dass aus diesen Unterlagen konkretere Hinweise auf eine Tatbeteiligung hervorgehen.“

Justiz-Insider erwarten, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die Anklage zulässt und eine Verhandlung vor dem 6. Staatsschutzsenat in der baden-württembergischen Landeshauptstadt eröffnet. Dann steht auch fest, ob der Prozess im legendären Hochsicherheits-Gebäude in Stuttgart-Stammheim stattfinden wird, der in den 70er Jahren einen Ansturm von Polizei, Verfassungsschutz, Presse und RAF-Sympathisanten erlebte. Die Top-Terroristen Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe standen damals in Stammheim vor Gericht – und nahmen sich in den dortigen Zellen das Leben.

Der RAF-Experte und Ex- „Spiegel“-Chefredakteur Stefan Aust rechnet zwar mit einer Verurteilung Beckers wegen Beihilfe zum Buback-Mord, glaubt aber nicht, dass Becker erneut ins Gefängnis muss: „Sie hat ja schon sehr viel abgesessen.“ Wegen einer Schießerei bei einer Festnahme hatte Becker bis 1989 neun Jahre und zwei Monate im Gefängnis gesessen.

jox

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