Neuer Befangenheitsantrag im NSU-Prozess

Weil auf seinem Aktenordner „NSU“ steht, halten Zschäpes Anwälte einen Richter für befangen. Andere Angeklagte springen dankbar auf
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München  –  Im NSU-Prozess hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt. Der beisitzende Richter Peter Lang habe einen Ordner mit der handschriftlichen Aufschrift „NSU“ in den Saal gebracht, sagte Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer am Mittwoch zur Begründung.

Daraus sei zu schließen, dass der Richter das Bestehen der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bereits für erwiesen halte. Dies sei jedoch „einer der zentralen Gegenstände der gerichtlichen Untersuchung“. Damit habe der Richter deutlich gemacht, „dass er unserer Mandantin gegenüber nicht unvoreingenommen ist“, sagte Heer in der Hauptverhandlung. „Aus Sicht unserer Mandantin macht sich der abgelehnte Richter Dr. Lang die massive Vorverurteilung in der Öffentlichkeit und durch staatliche Stellen zu eigen.“ Die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und André E. schlossen sich dem Antrag an.

Die Verteidiger Zschäpes und Wohllebens haben schon mehrere Befangenheitsanträge gestellt, die bislang alle abgelehnt wurden. Die Bundesanwaltschaft trat dem Antrag entgegen. Die Beschriftung biete „bei der gebotenen vernünftigen Würdigung“ keinen Anlass, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger. Ein Nebenklage-Anwalt merkte an, dass im Sitzungssaal etwa 600 Ordner stehen, die alle mit „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“ beschriftet sind. Dabei handelt es sich allerdings um Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft, die nicht vom Gericht beschriftet wurden.

Das Gericht verhandelte am Mittwoch zunächst weiter; über den Befangenheitsantrag soll später entschieden werden. Die Beteiligten haben bis diesen Freitag Gelegenheit zu weiteren Stellungnahmen. Am Mittwoch wurde der Thüringer Rechtsextremist André K. zum zweiten Mal als Zeuge vernommen. Er war in den 90er Jahren in der Jenaer Neonazi-Szene unterwegs und hatte dort unter anderem Kontakt zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. K. berichtete, dass Böhnhardt ihn anrief, als Ermittler im Januar 1998 eine Garage durchsuchten, die das Trio als Bombenwerkstatt nutzte. Böhnhardt habe gesagt, „dass er, sobald sich die Möglichkeit ergibt, sich ins Auto setzt und wegfährt“, sagte K. 

Er sei dann zu Böhnhardt gegangen, der in der Nähe wohnte. Auch nachdem die mutmaßlichen späteren Terroristen untertauchten, hielt K. Kontakt. Wenn er nach Details gefragt wurde, berief er sich  allerdings immer wieder auf Erinnerungslücken. Nur ein Beispiel: Ob er Geld für die drei Untergetauchten überbracht habe, fragte Richter Manfred Götzl. „Ach, das kann ich Ihnen jetzt gar nicht genau sagen.“ Götzl wird konkreter: Ob er bei der Mutter von Uwe Böhnhardt Geld abgeholt habe? „Daran habe ich keine Erinnerung.“ Schließlich hält Götzl dem Zeugen die Aussage von Brigitte Böhnhardt vor, die genau das ausgesagt hatte. „Keine Erinnerung, dass ich da jemals irgendwas abgeholt hab'.“ So in etwa lief die gesamte Vernehmung. Vor allem Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten versuchte, den Zeugen auf eine klare Falschaussage festzunageln – doch ohne klares Ergebnis. Am Nachmittag wurde die Vernehmung unterbrochen. André K,. soll zu einem anderen Termin wiederkommen.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.