Neuer Anlauf für NPD-Verbot

Ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD scheint – nach dem gescheiterten Versuch 2003 – nun so gut wie sicher. Doch Minister Friedrich zweifelt noch
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Ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD scheint – nach dem gescheiterten Versuch 2003 – nun so gut wie sicher. Die Mehrheit der Länder ist dafür. Doch Minister Friedrich zweifelt noch

BERLIN Ein neues NPD-Verbotsverfahren scheint so gut wie sicher. Am Wochenende zeichnete sich ab, dass die Länder diese Woche dafür votieren werden. Doch vor allem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist von den Erfolgsaussichten nicht überzeugt: „Es bleibt ein Wagnis.“
Auf über 1000 Seiten hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe insgesamt 2469 Belege für die Verfasssungswidrigkeit der NDP zusammengetragen und jetzt vorgelegt. Die Materialsammlung soll einen neuen Anlauf, die rechtsradikale Partei zu verbieten, unterfüttern. Mittlerweile sind 14 der 16 Länder für ein Verbotsverfahren vom CSU-regierten Bayern bis zum grün-roten Baden-Württemberg, nur das Saarland und Hessen sind noch skeptisch. Die Befürworter sind zuversichtlich, sie bis Mitte der Woche noch umstimmen zu können: Am Mittwoch tagen die Innenminister, am Donnerstag die Ministerpräsidenten. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung, ob die Länder einen neuen Anlauf wollen. Ein Ja ist so gut wie sicher, nur die Frage der Einstimmigkeit ist noch offen.
Auf der anderen Seite stehen Friedrich und seine Fachleute aus dem Ministerium, sowie Innenausschuss-Chef Wolfgang Bosbach und Teile der Grünen: Sie zweifeln, ob die Belege ausreichen. Der Punkt, an dem das letzte Verbotsfahren 2003 gescheitert ist, ist zwar halbwegs ausgeräumt: Die V-Leute in der Führungsebene sind abgeschaltet. Doch es gibt noch andere juristische Hürden. Bosbach: „Es ist offensichtlich, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. Voraussetzung für ein Verbot ist aber auch eine aggressiv-kämpferische Haltung mit der Absicht, die freiheitliche Grundordnung zu beeinträchtigen. Dieser Nachweis wird nicht leicht zu führen sein.“
Wie hoch sind denn nun die Chancen? Der Bericht der Bund-Länder-Gruppe zeigt sich vorsichtig: „Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht prognostizierbar.“ Angeblich ist der Satz auf Druck Friedrichs so formuliert worden. Franz-Wilhelm Dollinger, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, der die Unterlagen begutachtet hat, beziffert die Erfolgschance auf „mehr als 50 Prozent“. Winfried Hassemer, Ex-Vizepräsident in Karlsruhe, sagt, ein Erfolg sei „möglich“. Thüringens Innenminister Jörg Gelbert sagte, bei den Aussichten gebe es keine Garantie, aber man müsse das Verfahren anstreben, „wenn wir den Hauch einer Chance sehen“. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD): „Es gibt Chancen und Risiken, keine Frage.“ Andere verweisen auf die inhaltlichen Ziele: „Es muss Schluss damit sein, dass die NDP Geld aus der Parteienfinanzierung bekommt“, so Bayerns Ressortchef Herrmann.
Damit läuft es auf eine Konfrontation hinaus: die Länder, die ein neues Verfahren machen werden, der Bund, der bremst. Theoretisch könnten auch die Länder allein das Verfahren beantragen. Die Signalwirkung ist freilich eine andere als beim ersten Versuch 2003, als Bundesländer, Bundesregierung und Bundestag gemeinsam kämpften.

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