Neuer Ärger für Berlins Innensenator in V-Mann-Affäre
Berlin - Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wies am Dienstagabend Henkels Darstellung zurück, die Behörde habe darum gebeten, den NSU-Untersuchungsausschuss zunächst nicht zu informieren. Postwendend widersprach Innenverwaltungssprecher Stefan Sukale der Bundesanwaltschaft.
Heute wird sich der Verfassungsschutz-Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit der V-Mann-Affäre beschäftigen. Die Parlamentarier wollen der Frage nachgehen, ob Berliner Sicherheitsbehörden für Informationspannen bei den Ermittlungen zur rechtsextremistischen Terrorzelle verantwortlich sind und Akten zurückgehalten wurden.
Henkel und die Polizeiführung sollen nun auch zum Vorstrafenregister des V-Mannes der Berliner Polizei Auskunft geben. Die Grünen-Abgeordnete Clara Herrmann will wissen, ob der Informant des Landeskriminalamtes auch noch während seines Spitzeleinsatzes in der rechten Szene strafrechtlich in Erscheinung trat und dafür verurteilt wurde. Das sagte sie der Nachrichtenagentur dpa am Dienstagabend. Nach Informationen von "Spiegel Online" war LKA-Spitzel Thomas S. nicht nur vor seiner Anwerbung mehrfach vorbestraft. Auch während seiner Zeit als Polizeiinformant sei der V-Mann verurteilt worden, berichtete das Nachrichtenportal.
Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsauschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), erhebt neue Vorwürfe gegen Henkel. "Ich habe in den Akten keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass der Generalbundesanwalt das Land Berlin gebeten habe, uns keine Informationen zukommen zu lassen", sagte Edathy der "Berliner Zeitung" (Mittwoch). Zuvor hatte er die Akten zum V-Mann des LKA gelesen.
Henkel hatte am Dienstag in einer knapp vierstündigen Sondersitzung des Innenausschusses im Berlin Abgeordnetenhaus gesagt, der Generalbundesanwalt habe die Berliner Behörden gebeten, die Informationen zum V-Mann mit Verbindungen zum Terrortrio bis auf weiteres nicht weiterzugeben. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte später aber der Nachrichtenagentur dpa: "Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen." Damit bestätigte er einen Bericht des RBB-Inforadios.
Innenverwaltungssprecher Stefan Sukale widersprach dem Sprecher der Bundesanwaltschaft. "Der Senator hat angesichts der vorliegenden Anhaltspunkte keinen Grund, an den Aussagen der Polizei zu zweifeln, die ihm in diesem Zusammenhang gemacht wurden." Der Generalbundesanwalt habe kürzlich selbst auf eine Medienanfrage geantwortet, dass er den NSU-Ausschuss erst am 24. Juli informiert habe, nachdem eine Gefährdung laufender Ermittlungen nicht mehr zu befürchten war.
In der Sondersitzung räumte der Senator auch Fehler beim Umgang mit den NSU-Ermittlungen ein. Der 48-Jährige bedauerte, dass wichtige Informationen über den rechtsextremen V-Mann Thomas S. nicht früher an die zuständigen Stellen übermittelt worden seien. "Wir hätten offensiver und klarer informieren und kommunizieren müssen." Er bedauere zutiefst, dass bei den Mitgliedern im NSU-Ausschuss der Eindruck entstanden sei, ihnen würden Erkenntnisse vorenthalten.