Neue Steigerungsrate: Hartz IV wird gleich zweimal erhöht

Wegen der neuen Steigerungsrate gibt’s im Juli vermutlich nochmal mehr. Die erste Erhöhung ergibt sich aus dem Verfassungsgerichtsurteil - Die zweite rührt daher, dass auch die jährliche Steigerungsrate neu berechnet wird.
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Wegen der neuen Steigerungsrate gibt’s im Juli vermutlich nochmal mehr. Die erste Erhöhung ergibt sich aus dem Verfassungsgerichtsurteil - Die zweite rührt daher, dass auch die jährliche Steigerungsrate neu berechnet wird.

BERLIN Licht und Schatten für die Hartz-IV-Empfänger: Die SPD rechnete gestern vor, dass Arbeitsministerin von der Leyen ihre Bezüge durch Kürzungen an anderer Stelle trotz der Erhöhung im Januar um insgesamt 1,5 Milliarden Euro kürzt. Gleichzeitig können die Hartz-IV-Empfänger nach dem Fünf-Euro-Plus im Januar vermutlich mit einem weiteren Fünf-Euro-Plus im Juli rechnen, wurde bekannt.

Die erste Erhöhung ergibt sich aus dem Verfassungsgerichtsurteil und war gerade von der schwarz-gelben Regierung verkündet worden. Die zweite rührt daher, dass auch die jährliche Steigerungsrate neu berechnet wird. Nach SZ-Informationen wird jenes Plus sogar leicht höher ausfallen als die für Januar beschlossenen fünf Euro.

Bisher war die jährliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze an die der Renten gekoppelt. Künftig gibt es einen Misch-Index aus Lohn- und Preisentwicklung. Berücksichtigt wird zum einen die Inflationsrate, vor allem die auf so genannte „regelbedarfsrelevante“ Güter, die zum Leben unerlässlich sind, also zum Beispiel Grundnahrungsmittel. Zum anderen die Lohnentwicklung des Vorjahres: Und die dürfte heuer – also im Messjahr für die Erhöhung im Juli 2011 – angesichts des Endes der Kurzarbeit und anziehenden Tariflöhnen recht hoch ausfallen: Im ersten Quartal waren es 3,6 und im zweiten 3,8. Vorsichtig gerechnet, so die SZ, dürfte die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 1. Juli damit bei mindestens 5,50 Euro auf dann rund 370 Euro liegen.

Gleichzeitig warnte die SPD gestern aber auch, dass das Arbeitsministerium bei Hartz IV insgesamt die Ausgaben kürzt: Die Januar-Erhöhung um fünf Euro kostet rund eine Milliarde Euro. Dem stehen Kürzungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sparpakets gegenüber: Wegfall des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger, Abstriche bei den Zahlungen in die Rentenkasse etc.

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