Neue Richter verjüngen Bundesverfassungsgericht

Seit März ist Andreas Voßkuhle jüngster Präsident am höchsten deutschen Gericht. Jetzt sind drei neue Richter ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt worden. Die 46 bis 51 Jahre alten Juristen lösen langgediente Kollegen ab.
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Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) zeigt am Donnerstag (11.11.2010) im Thüringer Landtag in Erfurt eine Torte, die er von der Fraktion der Grünen überreicht bekam. Huber wird Richter am Bundesverfassungsgericht.
dpa Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) zeigt am Donnerstag (11.11.2010) im Thüringer Landtag in Erfurt eine Torte, die er von der Fraktion der Grünen überreicht bekam. Huber wird Richter am Bundesverfassungsgericht.

BERLIN/KARLSRUHE - Seit März ist Andreas Voßkuhle jüngster Präsident am höchsten deutschen Gericht. Jetzt sind drei neue Richter ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt worden. Die 46 bis 51 Jahre alten Juristen lösen langgediente Kollegen ab.

Mit der Wahl von drei neuen Richtern ist das Bundesverfassungsgericht jünger und etwas weiblicher geworden. Der Richterwahlausschuss des Bundestages wählte am Donnerstag den Thüringer Innenminister Peter Michael Huber (51), die Richterin am Bundesgerichtshof Monika Hermanns (51) und die Berliner Rechtsprofessorin Susanne Baer (46) in das höchste deutsche Gericht. Sie lösen drei weit über 60 Jahre alte Kollegen ab.

Seit März wird das Gericht von dem 46 Jahre alten Staatsrechtler Andreas Voßkuhle geführt – er ist der bislang jüngste Präsident. Bisher waren drei Frauen unter den 16 Verfassungsrichtern, künftig sind es vier.

Die Union hatte für die Wahl am Donnerstag Huber ins Spiel gebracht, der vor seiner politischen Karriere Staatsrechtsprofessor in München war. Hermanns Name war von der SPD genannt worden, die Grünen hatten Baer vorgeschlagen. Grünen-Chefin Claudia Roth betonte, Baer werde gerade wegen ihrer feministischen Grundhaltung das Gericht bereichern. Nach den üblichen Absprachen unter den Parteien galten die drei Kandidaten bereits vor der Abstimmung als gesetzt.

Huber sagte über seine Wahl: „Das ist die Krönung einer Karriere als Staatsrechtslehrer.“ Er habe aber vor der Zusage zwei Tage mit sich gerungen: „Das Amt des Innenministers hat mir viel Spaß gemacht.“ Ihm sei bewusst, dass der Alltag eines Verfassungsrichters durchaus spröde sei.

Die höchsten deutschen Richter werden für zwölf Jahre gewählt. Der Richterwahlausschuss des Bundestages bestimmt mit Zwei-Drittel- Mehrheit die eine Hälfte der 16 Richter, über die andere Hälfte entscheidet der Bundesrat.

Im Zweiten Senat waren zwei Stellen neu zu besetzen: Die Amtszeiten von Siegfried Broß (64) und Lerke Osterloh (66) sind abgelaufen. Broß kam auf CSU-Vorschlag an das Gericht – sein Nachfolger Huber kommt eigentlich aus Bayern und gilt als auch in der CSU verwurzelt. Seit einem Jahr ist er Minister in Thüringen, vorher lehrte der Staatsrechtler an der Universität München. Im Kabinett von Christine Lieberknecht (CDU) gilt er als Schwergewicht, das nicht leicht zu ersetzen ist.

Hermanns, die für Osterloh ins Verfassungsgericht einzieht, ist bislang im achten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter anderem für Wohnraummietrecht und Kaufrecht zuständig. Sie gilt als die Überraschung unter den neuen Richtern, in öffentlichen Spekulationen über die Neubesetzungen hatte sie zunächst keine Rolle gespielt.

Baer folgt Brun-Otto Bryde (67) nach, dessen Amtszeit im Januar endet. Bei seiner Wahl hatte die SPD erstmals ihr Vorschlagsrecht an die Grünen abgetreten. Auch wenn Baers feministische Ausrichtung zunächst skeptisch betrachtet wurde, stand die fachliche Qualifikation in Juristenkreisen außer Frage.

Vor der Wahl hatten die Fraktionen im Bundestag zum zweiten Mal die Möglichkeit, die Kandidaten anzuhören. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Neskovic (Linke) betonte, auch in den anderen Fraktionen werde diese Art des Kennenlernens der Kandidaten als Fortschritt gesehen. Dennoch sei das Wahlverfahren nach wie vor zu undurchsichtig und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Jede Fraktion solle zudem künftig ein Benennungsrecht haben – so wäre aus seiner Sicht gewährleistet, dass sich die Pluralität des Parlaments im Gericht abbilde. Neskovic kritisierte auch, dass es 20 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch nicht gelungen sei, einen Richter mit ostdeutscher Biografie ans Verfassungsgericht zu wählen.

dpa

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