Neue Gesetze und Regelungen am 1. März: Das müssen Sie wissen.

Der Frühling ist da – und damit auch neue Regeln und Gesetze, die in Kraft treten. Die Änderungen – von Mindestlohn bis Mopedkennzeichen.
von  AZ
Für E-Bikes gelten neue Kennzeichenregeln.
Für E-Bikes gelten neue Kennzeichenregeln. © Dennis Stratmann/www.haibike.de/www.pd-f.de/dpa-tmn

München/Berlin - Zum Monatsbeginn treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Die AZ zeigt, was neu ist - und was Sie wissen müssen.

Kennzeichen

Ab dem 1. März gilt nur noch das neue grüne Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 Kilometer pro Stunde schnelle Pedelecs brauchen so ein Kennzeichen.

Das bisherige blaue Kennzeichen ist dann abgelaufen. Das Kennzeichen gilt als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Zweiradfahrer bekommen es von ihrer Versicherungsgesellschaft. Die Farben der jeweils gültigen Farben wechseln im Jahrestakt zwischen Schwarz, Blau und Grün.

Gartenarbeit

Wer seine Hecke noch nicht stark gestutzt oder einen Strauch noch nicht entfernt hat, hat Pech: Dem Tierschutz zuliebe dürfen Hobbygärtner von 1. März bis 30. September solche radikalen Rodungsarbeiten nicht vornehmen. So will es das Bundesnaturschutzgesetz.

Betroffen davon ist das Roden, Schneiden und Zerstören von Hecken, Gebüschen sowie Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen. Damit sollen Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tiere und Pflanzen geschützt werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte. Es dürfen also Zuwächse an den Pflanzen entfernt und diese wieder in Form gebracht werden.

Mütterrente

Lange Zeit war sie Streitthema – die Mütterrente. Zum 1. März tritt sie nun endgültig für alle bezugsberechtigten Frauen in Kraft. Die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden somit künftig stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.

Neu-Rentnerinnen hatten sich schon zu Jahresbeginn über mehr Geld freuen können. Jetzt sind auch die Frauen dran, die bereits vor dem 1. Januar 2019 Rente bekamen. Sie bekommen den Aufschlag rückwirkend überwiesen.

Feiertage

Im Januar hat Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Auch Thüringen hat einen neuen gesetzlichen Feiertag eingeführt – und zwar den Weltkindertag am 20. September. Damit gibt es in dem Bundesland nun elf Feiertage. In Bayern sind es ohnehin 13.

Sommerzeit

In den EU-Staaten werden seit 1996 am letzten Sonntag im März sowie am letzten Sonntag im Oktober die Uhren jeweils eine Stunde umgestellt. In Deutschland gibt es die Sommerzeit schon seit 1980. Heißt: In diesem Jahr werden die Uhren am 31. März um zwei Uhr nachts um eine Stunde vorgestellt.

Mindestlohn auf dem Bau

Für Beschäftigte im Baugewerbe erhöht sich ab heute der Mindestlohn. Arbeiter der Lohngruppe 1 erhalten nun 12,20 Euro statt wie bisher 11,75 Euro pro Stunde. Facharbeiter (Lohngruppe 2) bekommen in Westdeutschland 15,20 Euro beziehungsweise 15,05 Euro (Osten). Bisher lag der Mindestlohn für sie bei 14,95 Euro beziehungsweise 14,80 Euro.

Gebäudereiniger, Dachdecker und Mitarbeiter des Baugewerbes hatten bereits Anfang 2018 höhere Mindestlöhne bekommen. Diese waren von den Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt worden und galten seit 1. Januar 2018. Zudem wurde die Erhöhung zum 1. März 2019 beschlossen.

Die "Handwerkszeitung" schreibt: "Die Mindestlöhne sind allgemeinverbindlich und gelten für alle gewerblichen Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob die Arbeitgeber tariflich gebunden sind oder nicht." Nicht davon erfasst seien jedoch jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt sei.

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