Neue "Düsseldorfer Tabelle" zum August

Unterhaltspflichtige müssen vom 1. August an mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Mit einer neuen Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle" werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern erhöht.
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Das OLG Düsseldorf erläutert die neue Unterhaltstabelle.
dpa Das OLG Düsseldorf erläutert die neue Unterhaltstabelle.

Trennungskinder bekommen zum 1. August höheren Unterhalt. In der neuen "Düsseldorfer Tabelle" des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht.

Düsseldorf - Zuvor waren zweimal die Selbstbehalte der Unterhaltszahler, das sind in der Regel die Väter, erhöht worden. "Kinder bekommen endlich mehr Geld", sagte Jürgen Soyka, Familienrichter am OLG und einer der Herausgeber der Tabelle, am Dienstag in Düsseldorf. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr.

Die neue Ausgabe der bundesweit angewandten Tabelle berücksichtigt unter anderem den gestiegenen steuerlichen Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 von 4512 Euro. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt von 376 Euro - bezogen auf Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren. Zuvor bekamen sie in dieser Altersstufe 364 Euro. Jüngere bekommen etwas weniger, größere etwas mehr - und mit steigendem Einkommen steigt auch der zu zahlende Unterhalt.

Lesen Sie hier: Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Zum 1. Januar 2016 wird es voraussichtlich eine neue Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle" mit erhöhten Beträgen geben: Denn der steuerliche Kinderfreibetrag, der Minimumbedarf eines Kindes, wird um 96 auf 4608 Euro steigen.

 

 

 

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