Netzwerkdurchsuchungsgesetz erschwert Rechten Mitglieder-Rekrutierung

Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Netzwerkdurchsuchungsgesetz zeigt Wirkung: Nachdem zahlreiche Accounts auf den etablierten Social-Media-Portalen gelöscht wurden, wandern viele rechtsextreme Gruppen zur Mitglieder-Rekrutierung nun auf russische Seiten ab.
dpa |
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Seit Anfang des Jahres wurden zahlreiche rechtsextreme Accounts auf Facebook, Instagram, YouTube und Co. gelöscht.
dpa/Yui Mok Seit Anfang des Jahres wurden zahlreiche rechtsextreme Accounts auf Facebook, Instagram, YouTube und Co. gelöscht.

München - Das Gesetz gegen Hass im Internet erschwert rechtsextremen Gruppen die Suche nach neuen Mitgliedern. Diese müssten alternative Kommunikationsplattformen finden, sagte ein Sprecher des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz in München der Deutschen Presse-Agentur. "Nach der Löschung von Accounts beispielsweise auf Facebook, Instagram oder YouTube führt eine Abwanderung auf eine alternative Plattform zu einem Schwund an Followern. Eine geringere Reichweite erschwert dann die Rekrutierung neuer Mitglieder." Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schreibt Plattformen seit Jahresbeginn vor, klar strafbare Inhalte zu löschen.

Accounts der Identitären Bewegung gelöscht

Ähnliche Erfahrungen hat auch der Verfassungsschutz in Niedersachsen gemacht. Hier hatte das Gesetz bereits Konsequenzen für Rechtsextreme. "Zuletzt wurden im Mai 2018 die Profilseiten, die der rechtsextremistischen Identitären Bewegung Deutschland (IBD) zugerechnet werden, in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram gesperrt beziehungsweise gelöscht", teilte der Verfassungsschutz mit. Köpfe der Gruppe wollten mit ihren Aktivitäten daraufhin zu in Russland gegründeten sozialen Netzwerken umziehen - bislang nach Erkenntnissen der Behörden mit mäßigem Erfolg.

"Einen maßgeblichen Anstieg entsprechender Profile in den genannten Netzwerken hat die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde bisher (...) nicht feststellen können", heißt es von der Behörde. Werbung an Infotischen oder bei Kundgebungen hat laut Verfassungsschutz "einen signifikant geringeren propagandistischen Effekt für entsprechende Organisationen als die Darstellung eigener Aktivitäten in sozialen Netzwerken".

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