Nebeneinkünfte: Verfassungsrichter mahnt Abgeordnete

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sieht die zum Teil zahlreichen Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten kritisch. Die parlamentarische Funktion müsse voll erfüllt werden, mahnte Kirchhof in der "Wirtschaftswoche".
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Düsseldorf - "Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit hat, kann gern noch anderes übernehmen. Aber dieses andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen", sagte er.

Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, "dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt", so Kirchhof. Nach Informationen der "Wirtschaftswoche" hat zum Beispiel der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der als Rechtsanwalt arbeitet und zu den Spitzenverdienern zählt, in dieser Wahlperiode 35 der 45 namentlichen Abstimmungen im Bundestag versäumt.

"Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, so will es das Abgeordnetengesetz", unterstrich auch der Grundgesetzkommentator und frühere Bundesminister Rupert Scholz. "Wer etwa wegen seiner beruflichen Tätigkeit kaum an namentlichen Abstimmungen teilgenommen hat, handelt nicht im Sinne dieses Gesetzes."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.