Nahles will Neuregelung zum 1. Juli 2014

Berlin - Drei Vorhaben mit einer Klappe: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will alle drei Neuregelungen bei der Rente in ein Gesetz packen und den Entwurf hierzu bereits Ende Januar vorlegen.
Dann könnte die sogenannte „Rente mit 63“, die „Mütterrente“ und die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Das meldet die „Rheinische Post“ mit Berufung auf Regierungskreise.
Dazu muss die SPD-Ministerin allerdings Tempo machen – und gegensätzliche Interessen berücksichtigen. Der Entwurf soll im Februar im Kabinett diskutiert werden. Danach braucht das Parlament nach Einschätzungen aus der SPD-Bundestagsfraktion mindestens drei Monate zur Beratung.
Streit ist da absehbar: Denn unter welchen Voraussetzungen Menschen ab 1. Juli mit 63 Jahren in Rente gehen dürfen, darüber gibt es zwischen Union und SPD unterschiedliche Vorstellungen. Bisher durften Versicherte ohne Abschläge erst nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Lebensjahren in Rente. Zeiten von Arbeitslosigkeit wurden nicht berücksichtigt.
Ab 1. Juli 2014 soll das für Neurentner mit 45 Versicherungsjahren schon im Alter von 63 Jahren möglich sein. Hier sollen Zeiten von Arbeitslosigkeit aber eingerechnet werden – also zu den 45 Versicherungsjahren zählen. Wie viele Arbeitslosen-Jahre allerdings mitzählen, hat Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag nicht festgelegt.
Die Union geht von maximal fünf Jahren aus. Der bayerische SPD-Politiker Klaus Barthel betonte allerdings, dass die SPD-Basis stets von einer unbegrenzten Berücksichtigung ausgegangen sei.
Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer kritisiert im „Handelsblatt“, dass die Rente mit 63 in jeder Form „ein weites Feld für Frühverrentungen“ eröffne. Denn dann sei es möglich, mit 61 Jahren zwei Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen, um dann mit 63 Jahren in die abschlagsfreie Rente zu gehen.
Ungeklärt ist auch, wie und wann das Renteneinstiegsalter von 63 Jahren schrittweise wieder angehoben wird – dies ist im Koalitionsvertrag so festgelegt. Auch bei der Finanzierung und Berechnung der Mütterrente gibt’s noch offene Fragen.