Nach Strafe wegen Söder-Beleidigung: Grosz geht in Berufung

Meinungsfreiheit oder Beleidigung? Das Amtsgericht Deggendorf hatte Grosz wegen einer Rede beim politischen Aschermittwoch verurteilt. Der Österreicher gibt sich dennoch weiter kämpferisch.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der österreichische Politiker Gerald Grosz sitzt im Verhandlungssaal des Amtsgerichts.
Der österreichische Politiker Gerald Grosz sitzt im Verhandlungssaal des Amtsgerichts. © Armin Weigel/dpa
Deggendorf

Der Prozess um die Beleidigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) durch den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz geht in die nächste Runde. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft gehen gegen das Urteil in Berufung, wie das Amtsgericht Deggendorf am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Das Gericht hatte Grosz vergangene Woche wegen seiner Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD zu einer Geldstrafe von fast 15 000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als "Södolf", "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown" - auch in seinem Fall entschied das Gericht gegen Grosz.

Die Richterin hatte bei der Urteilsverkündung erklärt, Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt. Grosz hatte seine Wortwahl vor Gericht dagegen als "Satire" verteidigt und angekündigt, im Zweifelsfall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Nun muss sich zunächst die Berufungskammer des Landgerichts Deggendorf mit dem Fall beschäftigen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • HanneloreH. am 16.04.2024 17:39 Uhr / Bewertung:

    Richtig so. Lassen Sie sich nix gefallen. Söder teilt genauso aus.

  • Himbeer-Toni am 16.04.2024 17:15 Uhr / Bewertung:

    Diesen Herrn Grosz bitte einer gerechten, und damit einer nicht zu niedrigen Strafe verurteilen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.