Nach Möllemann-Spendenaffäre: Entscheidung über Strafe für FDP
Leipzig - Der liberale Spitzenpolitiker hatte seinem nordrhein-westfälischen Landesverband zwischen 1996 und 2002 Spenden in Höhe von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zugeschanzt und deren Herkunft verschleiert.
Deshalb soll die FDP 4,3 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Weil die Partei einen Teil bereits überwiesen hat, sind noch drei Millionen Euro strittig. Die FDP hatte gegen die verhängte Strafzahlung ohne Erfolg bei zwei Vorinstanzen geklagt und dann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision eingelegt.