Nach dem Flugzeugunglück: Merkel und Köhler in einem Flieger

Sollten Spitzenpolitiker eines Landes im selben Flugzeug sitzen? Nach dem Unglück in Russland stellt sich auch hierzulande diese Frage. Deutschlands Spitze reist immer wieder im selben Flieger. Der Daimler-Vorstand nicht
In Deutschland dürfen Spitzenpolitiker ohne Einschränkung in einem Flugzeug reisen. Es gibt laut Regierungssprecher Christoph Steegmans „keinerlei Vorschrift jenseits des gesunden Menschenverstandes“, die verhindert, dass bei einem Unglück wie jüngst in Russland neben dem polnischen Präsidenten Lech Kaczynski mehrere Spitzenpolitiker ums Leben kommen. Bundeskanzler und Bundespräsident dürfen also gemeinsam in ein Flugzeug steigen, und sie tun es auch.
So flogen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Horst Köhler im vergangenen Jahr gemeinsam zur Trauerfeier nach dem Amoklauf in Winnenden. Auch Bundeskanzler und Vizekanzler unterliegen keinen Beschränkungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier (SPD) reisten in Zeiten der großen Koalition regelmäßig in einem Flugzeug, und auch mit Guido Westerwelle (FDP) flog Merkel schon zum Europäischen Rat. Ganz egal, wie hochrangig die Passagiere sind: Ob das Flugzeug bei schwierigen Bedingungen landet, entscheidet immer dessen Kommandant, also der Chefpilot.
Theoretisch dürfte sogar das gesamte Kabinett in einem Flugzeug Platz nehmen, etwa um zu einem deutsch-französischen Ministerrat zu fliegen. Bei einem Unglück wäre die Vertretung genau in der Geschäftsordnung geregelt. Stirbt etwa der Kanzler, übernimmt der Vizekanzler kommissarisch die Amtsgeschäfte. Kommt auch dieser ums Leben, springt der dienstälteste Minister ein. Im Moment wäre das Wolfgang Schäuble (CDU).
Verstorbene Minister werden grundsätzlich durch ihre parlamentarischen Staatssekretäre vertreten. Und für den Bundespräsidenten übernähme der Bundesratspräsident kommissarisch die Amtsgeschäfte.
Strengere Reise-Regelungen gelten bei manchen Konzernen. So dürfen bei Daimler aus Sicherheitsgründen maximal zwei bis drei Vorstände gemeinsam in einer Maschine fliegen. Und bei der Deutschen Bank müssen sogar alle Beschäftigten eine Reiserichtlinie befolgen. Sie schreibt vor, dass nur eine bestimmte Anzahl von Angestellten in einer Maschine sitzen darf. Dadurch soll vermieden werden, dass nach einem Unfall ganze Abteilungen nicht arbeitsfähig wären.