Nach 5 Jahren Arbeit: 4200 Euro Rente für Heubisch
München - Bayerns Kunstminister Wolfgang Heubisch muss sich nicht zu sehr grämen, dass er seinen Sessel in Bayerns Kabinett los ist. Für den 67-jährigen Zahnarzt gibt’s nach dem kurzen Gastspiel ein großes Trostpflaster vom Steuerzahler.
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Nach nur fünf Jahren verabschiedet sich der Liberale mit einer Luxus-Rente: 4200 Euro bekommt er pro Monat vom Staat. Und das zusätzlich zu seiner privaten Altersversorgung als Zahnarzt.
Bis 2008 arbeitete er in seiner eigenen Praxis in Bogenhausen.
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Auch Wirtschaftsminister Martin Zeil braucht nicht zu darben, obwohl der 57-Jährige Jurist, früher Syndikus einer Münchner Privatbank, noch fast neun Jahre lang warten muss, bevor er seine Pension erhält.
Dafür winken ihm jetzt zum Abschied schon mal 140.000 Euro.
Die AZ erklärt, was die Wahlverlierer bekommen:
Ministerrente
Jedes Regierungsmitglied hat nach einer Legislaturperiode (also fünf Jahre) Anspruch auf ein „Ruhegehalt“. Dieses entspricht 30 Prozent der Amtsbezüge. Ein Minister bekommen derzeit ein Amtsgehalt von monatlich 14.088 Euro, Staatssekretäre 12.993 Euro. Laut Finanzministerium entspricht das „Ruhegehalt“ für einen ausscheidenden Minister nach fünf Jahren rund 4200 Euro und für einen Staatssekretär 3900 Euro.
Das Geld fließt erst im Rentenalter. Bis 2003 bekamen Ex-Minister in Bayern noch ab 55 Jahre Rente. Dann wurde das Eintrittsalter auf Druck der Öffentlichkeit an die Beamten gekoppelt. Bei Zeil liegt es bei 65 Jahren und zehn Monaten, seine Staatssekretärin Katja Hessel ist 41 und muss auf die Rente mit 67 warten.
Schlussabrechnung
Für Oktober bekommen alle drei FDPler noch ihr volles Amtsgehalt. Sie sind solange im Dienst, bis Horst Seehofer im Parlament seinen Eid geleistet hat.
Übergangsgeld I
Regierungsmitgliedern stehen nach fünf Jahren sechs Monate Übergangsgeld zu: die ersten 12 Wochen das volle Amtsgehalt, die letzten 12 Wochen die Hälfte. Allerdings wird alles zusätzliche Einkommen in dieser Zeit auf das Minister-Übergangsgeld angerechnet.
Übergangsgeld II
Regierungsmitglieder waren in aller Regel auch Abgeordnete – und da fließt nochmal Geld. Wer seinen Platz im Plenum räumen muss, erhält pro Landtagsjahr eine Monatsdiät: also fünf Mal 7413 Euro. Allerdings dürfen Minister und Staatssekretäre nur im ersten Monat doppelt kassieren. Ab dem zweiten wird das Übergangsgeld für den Minister auf das des Abgeordneten angerechnet. Es hebt sich also auf. Bei Zeil sammeln sich so aus seiner Minister- und Abgeordnetentätigkeit über 70<TH>000 Euro an – falls der er ein halbes Jahr braucht, um einen neuen Job zu finden.
Versorgungsabfindung
Diese Rentenanwartschaft steht jedem Abgeordneten nach fünf Jahren zu: 70.000 Euro beträgt die Versorgungsabfindung. Sie wird entweder in eine Lebensversicherung investiert oder auf Wunsch gleich ausbezahlt. Allerdings muss der Betrag versteuert werden. Auch Rentner Heubisch steht laut Finanzministerium die Versorgungsabfindung zu. Bei Zeil summiert sich die Gesamt-Abfindung damit auf 140.000 Euro – plus Rente.
Vergleich zu normalen Menschen
4200 Euro Altersbezüge für fünf Jahre Arbeit – davon können andere nur träumen: Ein Normalverdiener müsste dafür 150 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen. Denn ihm werden für ein Jahr derzeit 28,14 Euro gutgeschrieben. Nach 40 Jahren mit Durchschnittslohn erhält ein West-Renter 1126 Euro. Die derzeit maximal erreichbare Rente beträgt nach 40 Jahren 2420 Euro. Heubisch hat fast doppelt so viel.