Muss Wulff bald arbeiten gehen?

Laut Staatsrechtler Hans Herbert Arnim hat Christian Wulff keinen Anspruch auf die 199000 Euro „Ehrensold“.
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Laut Staatsrechtler Hans Herbert Arnim hat Christian Wulff keinen Anspruch auf die 199000 Euro „Ehrensold“.

Wie schnell so ein Rücktritt geht: Nur drei Minuten brauchte Christian Wulff für seine Erklärung. Die Worte allerdings dürfte der 52-Jährige mit größtem Bedacht gewählt haben – denn die Rücktrittsgründe entscheiden über seine Finanzen. 199000 Euro jährlich, also genauso viel wie zu Amtszeiten, stehen früheren Bundespräsidenten aus dem Bundeshaushalt zu. Hinzu kommen Kosten für ein Büro mit Sekretariat, einen persönlichen Referenten und einen Chauffeur.

Im Falle eines Rücktritts wird dieser Ehrensold allerdings nur gezahlt, wenn „politische oder gesundheitliche Gründe“ eine Rolle spielen. Ob das im Fall Wulff zutrifft, ist stark umstritten. Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ist überzeugt: Es geht um „persönliche Gründe“. Das vermutliche Fehlverhalten als Ministerpräsident. Der Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Aufhebung der Immunität. „Alles wurzelt in seiner Person.“ Damit habe Wulff kein Anrecht auf einen Ehrensold.

Letztlich allerdings entscheidet die Bundesregierung darüber, ob gezahlt wird oder nicht. Arnim: „Wenn sie das Gesetz ernstnimmt, kann das nur zur Folge haben, dass ein Rücktritt aus persönlichen Gründen vorliegt und er deswegen keinen Ehrensold bekommt. Eine andere Entscheidung könnte meines Erachtens nur erfolgen, wenn dem Gesetz Gewalt angetan wird.“

Für den Fall, dass Arnim Recht behält und Wulff kein Ehrensold gezahlt wird, kommt das Land Niedersachsen ins Spiel. Dort war er sieben Jahre lang Ministerpräsident und zuvor Landtagsabgeordneter: „In diesem Fall würden seine Ansprüche nach dem Minister- und Abgeordnetengesetz wieder aufleben“, erklärt Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler in Niedersachsen. „Allerdings erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.“

Nach heutigem Stand kämen rund 7000 Euro zusammen – 5300 Euro aus der Zeit als Regierungschef und 1700 Euro aus der Zeit als Landtagsabgeordneter. Doch auch, wenn Wulff bis zu seinem 60. Geburtstag neue Einnahmequellen auftun müsste – bis zum Sommer könnte noch Geld aus Niedersachsen fließen. Dort steht einem scheidenden Ministerpräsidenten bis zu zwei Jahre ein Übergangsgeld in halber Höhe des Amtsgehalts zu – 7500 Euro. Wulff hätte darauf noch bis Sommer Anspruch. Spätestens dann bräuchte er wohl wieder einen neuen Job.  

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