Muss Deutschland für Zuwanderer Hartz IV zahlen?

Am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird heute die Frage geklärt, ob Deutschland sogenannten Armutszuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen unter bestimmten Umständen verweigern darf.
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
dpa Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Dienstag (09.30) über Hartz-IV-Leistungen an Zuwanderer. Die Richter müssen die Frage klären, ob Deutschland sogenannten Armutszuwanderern aus der EU diese Zahlungen unter bestimmten Umständen verweigern darf. Ein wichtiger Gutachter beim Gericht hatte dies im Mai bejaht. Nur so könne Missbrauch verhindert werden.

Der Luxemburger Gerichtshof folgt in seinen Urteilen meistens den Empfehlungen seines Generalanwalts. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter Leipzig verweigerte der Frau die Leistung, weil sie keine Arbeit aufnahm.

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