Muslima darf nicht mit Gesichtsschleier ins Abendgymnasium

Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Verschleierte Frauen schauen durch die Schlitze ihrer Nikab. Foto: Boris Roessler/Archiv
dpa Verschleierte Frauen schauen durch die Schlitze ihrer Nikab. Foto: Boris Roessler/Archiv

Osnabrück - Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des großen Medieninteresses an ihrem Fall nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt, das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau.

Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt - dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Die Frau kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Lesen Sie hier: Burkas in Deutschland? "Müssen diesen Fremdkörper klein halten"

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.