Mordfall Lübcke: Ermittlung wegen weiterer Bluttat

Hat der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten schon früher versucht, einen Mann zu töten? Die Bundesanwaltschaft übernimmt weitere Ermittlungen gegen Stephan E. Es geht um eine Messerattacke gegen einen Asylbewerber.
dpa |
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Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof zu einem Hubschrauber gebracht.
Uli Deck/Archiv/dpa Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof zu einem Hubschrauber gebracht.

Karlsruhe - Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermittelt die Bundesanwaltschaft nun auch wegen einer früheren Bluttat gegen den Hauptverdächtigen.

Der in Untersuchungshaft sitzende Stephan E. stehe im Verdacht, am 6. Januar 2016 in Lohfelden im Kreis Kassel versucht zu haben, einen irakischen Asylbewerber zu töten, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Er soll dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn dabei schwer verletzt haben. Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Kassel in dem Fall ermittelt.

Die Bundesanwälte gehen von einem Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. Stephan E. soll heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Grund soll seine rechtsextremistische Weltanschauung gewesen sein, was die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft ermögliche. Der Beschuldigte bestreitet nach Angaben seines Anwalts die Vorwürfe, wie mehrere Medien berichteten.

Der CDU-Politiker Walter Lübcke war Anfang Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen bei Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Der rund zwei Wochen nach der Tat festgenommene Hauptverdächtige Stephan E. hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses später aber widerrufen. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund für die Tat aus. Mit dem Mord an Lübcke wird sich der Innenausschuss des Bundestages voraussichtlich am kommenden Mittwoch erneut befassen. Grüne und Linke hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.

Die Attacke im Januar 2016 auf den damals 22 Jahre alten Asylbewerber hatte sich auf dem Weg von der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Lohfelden zu einer Tankstelle ereignet. Der Täter hatte sich den Ermittlungen zufolge auf einem Fahrrad genähert, hinterrücks zugestochen und war dann geflohen.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat Stephan E. in seinem inzwischen zurückgezogenen Geständnis eingeräumt, am Tattag in der Nähe der Asylbewerberunterkunft einen verbalen Streit mit jemandem gehabt zu haben, den er für einen Flüchtling hielt. Die Bundesanwaltschaft wertet nach "Spiegel"-Angaben als belastendes Indiz, dass zwischen dem Lohfeldener Tatort und dem Wohnhaus von Stephan E. eine Entfernung von nur 2,5 Kilometern liegt.

In Lohfelden hatte 2015 eine Informationsveranstaltung zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft stattgefunden, bei der sich der damalige Regierungspräsident Lübcke gegen Zwischenrufe gewehrt hatte. Er sagte unter anderem den Satz: "Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen." Daraufhin hagelte es Buh-Rufe und Beschimpfungen, Lübcke erhielt später auch Morddrohungen.

Auch Stephan E. war bei der Veranstaltung dabei - gemeinsam mit Markus H., dem Beihilfe zum Mord an Lübcke vorgeworfen wird. Markus H. soll den Kontakt zwischen Stephan E. und einem Waffenhändler vermittelt haben, der ihm die spätere Tatwaffe verkauft haben soll.

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