Möllemann kostet FDP Millionen – Klage gegen Strafbescheid zurückgewiesen

Wegen der Spendenaffäre um ihren früheren nordrhein-westfälischen Landeschef Jürgen Möllemann muss die FDP eine Millionenstrafe zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag.
von  Abendzeitung
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BERLIN - Wegen der Spendenaffäre um ihren früheren nordrhein-westfälischen Landeschef Jürgen Möllemann muss die FDP eine Millionenstrafe zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag.

Die FDP muss für die Spendenaffäre um ihren früheren nordrhein-westfälischen Landeschef Jürgen Möllemann einen hohen Preis bezahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Dienstag eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Millionenstrafe. Die FDP hatte gegen einen Strafbescheid in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Insgesamt geht es um eine Strafe von 4,3 Millionen Euro für die Liberalen. Daher kündigte die FDP umgehend an, gegen das Urteil juristisch vorgehen zu wollen.

In den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 hatte Möllemann Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an den damaligen FDP-Landesschatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer übergeben. Die Gelder wurden gestückelt, unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht. Diese Spendenvorgänge waren nach Auffassung des Bundestages jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden anzunehmen, wenn deren wahre Herkunft nicht feststellbar ist.

Laut Gericht hat Bundestagspräsident Norbert Lammert „zu Recht“ wegen der Verstöße gegen das Parteiengesetz Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen Euro gefordert. Die 2. Kammer sah es als erwiesen an, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der Liberalen im Zeitraum von 1996 bis 2002 von Möllemann Bar- und Sachspenden angenommen oder es unterlassen hat, die Spenden im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen.

Die FDP hatte einen Sanktionsbescheid in Höhe von 4 336 648,79 Euro erhalten. Verhandelt wurde vor Gericht aber nur der Betrag von rund 3,5 Millionen Euro, da die FDP zur Begleichung der Gesamtsumme bereits im November 2002 vorsorglich 873 500 Euro bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt hatte. Gegen das Urteil ist eine Berufung und die sogenannte Sprungrevision zugelassen.

Diese Möglichkeit will die FDP jetzt ausnutzen. „Wir werden den Gremien der FDP das Einlegen der zugelassenen Rechtsmittel empfehlen“, erklärten FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms zusammen mit dem Schatzmeister des betroffenen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Paul Friedhoff. Schließlich habe sich die FDP seit dem Bekanntwerden der Verstöße von Möllemann stets zu ihrer Verantwortung bekannt. Es sei wichtig, dass die eigene Aufklärungsarbeit und die Chancengleichheit durch Gleichbehandlung gegenüber anderen, größeren Parteien ausreichend gewürdigt werden.

Die Bundestagsverwaltung sah sich durch das Urteil in ihrem Millionen-Strafbescheid bestätigt. Die Sanktionsforderungen seien „in vollem Umfang als rechtmäßig bewertet“ worden, sagte Bundestagspräsident Lammert. Das gelte sowohl die festgestellten Verstöße „gegen ein ausdrückliches Spendenannahmeverbot des Parteiengesetzes“ als auch die Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten bezüglich höherer Spendenbeträge.

Im Zuge der FDP-Parteispendenaffäre war gegen Möllemann unter anderem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt worden. Möllemann war im Juni 2003 bei einem Fallschirmabsprung auf dem Flugplatz Marl ums Leben gekommen. Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob es sich um einen Unfall oder um Selbstmord handelte.

ddp

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