Mixas Rücktrittsgesuch: Das Schweigen des Papstes
ROM - Weiter Warten auf eine Entscheidung des Vatikans über das Rücktrittsgesuch des Augsburger Bischofs Walter Mixa. Papst Benedikt XVI. muss dessen Erklärung vom 22. April formell annehmen, damit der Rücktritt wirksam ist.
Papst Benedikt XVI. hatte am Vortag den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, im Fall Mixa zu einer Privataudienz im Vatikan empfangen. Doch auch am Freitag gab es keine weitere Reaktion vonseiten des Heiligen Stuhls. Verwunderlich ist dies nicht, denn das Prozedere ist langwierig. Das Gesuch muss zuerst gründlich geprüft werden, und das kann Wochen dauern. Die letzte Entscheidung liegt dann bei Benedikt XVI., denn ein Bischof ist kein Politiker, und er ist erst dann autorisiert, sein Amt niederzulegen, wenn der Papst gesprochen hat.
Mixa wird vorgeworfen, Heimkinder in seiner Zeit als Stadtpfarrer geschlagen zu haben. Er hatte am 22. April darum gebeten, ihn vom Amt des Augsburger Diözesanbischofs und des katholischen Militärbischofs der Bundeswehr zu entpflichten.
Zollitsch wurde am Donnerstag nach Rom begleitet vom Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Reinhard Marx, und dem Augsburger Weihbischof Anton Losinger. (dpa)
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