Ministerpräsidentenkonferenz: Diese Corona-Beschlüsse wurden getroffen

Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen am Donnerstag unter anderem auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt.
von  AZ/dpa
Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Bundeskanzlerin Angela Merkel. © Stefanie Loos/AFP-Pool/dpa

Berlin - Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der abschließenden Pressekonferenz bekanntgab, sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. 

Die Maßnahmen sollen dann greifen - sofern noch nicht geschehen -, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Der Beschluss sieht folgende Grenzwerte vor:

  • über 3, gilt in einem Bundesland flächendeckend 2G
  • über 6 gilt in einem Bundesland flächendeckend 2G+
  • über 9 sollen die Landtage weitere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen beschließen können

In Bayern lag die Hospitalisierungsrate am Donnerstag (18.11.) bei 8,2 und damit nur knapp unter dem Grenzwert von 9. Deutschlandweit liegt die Hospitalisierungsrate bei 5,2.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde "konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert". Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.

Die weiteren Corona-Beschlüsse:

Bund soll Impfpflicht für Pflegeberufe auf den Weg bringen

Die Länder fordern eine Impfpflicht gegen Corona "einrichtungsbezogen" für Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten, wenn Kontakt zu besonders gefährdeten Personen besteht. Darauf einigten sich die Regierungschefs am Donnerstag bei Beratungen mit dem Bund. Eine abschließende Einigung auf ein Beschlusspapier gab es noch nicht. Auch Personal von Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll unter die Impfpflicht fallen. Die Länder bitten den Bund, die Impfpflicht "schnellstmöglich umzusetzen".

3G und Maskenpflicht im Zug und ÖPNV

Im Zugverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr wird zusätzlich zur bereits geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt – also der Zugang für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dabei ist der Testnachweis auf Verlangen vorzuzeigen, wie es dazu im Beschluss heißt.

3G am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz soll die 3G-Regel kommen, außer betriebliche Gründe machen diese Einführung unmöglich. Dafür soll der Bund eine entsprechende Vorgabe erarbeiten, Arbeitgeber sollen demnach täglich die Einhaltung kontrollieren und dokumentieren. Dafür müssen Arbeitgeber jedoch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen.

Tägliche Tests in Alten- und Pflegeheimen

Bei Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen gilt künftig eine tägliche Testpflicht. Das gilt auch in Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen.

Impfkampagne soll wieder angezogen werden

Die Impfkampagne soll wieder angezogen werden. Hausärztinnen und Betriebsärzte sollen verstärkt Booster-Impfungen anbieten, auch die Impfzentren werden reaktiviert und vom Bund bezuschusst. Geprüft werden soll hierbei, ob auch Nichtärzte (z.B. Apothekerinnen und Apotheker) künftig impfen dürfen. Bundeskanzlerin Merkel hat dies ins Gespräch gebracht.

Kontrolldichte der Schutzmaßnahmen soll erhöht werden

Um Missbrauch zu verhindern, soll die Kontrolldichte der Corona-Schutzmaßnahmen erhöht werden, um Missbrauch zu verhindern. Auch die Beibehaltung der bereits wieder eingeführten kostenlosen Bürgertests wurde noch einmal bekräftigt. Die Bundeswehr soll bei Bedarf den Ländern beim Testen oder der Impf-Infrastruktur zur Hilfe kommen.

Bonus für Pflegekräfte

Pflegekräfte sollen erneut einen Pflegebonus erhalten. Die entsprechende Höhe ist derzeit noch unklar, die Länder bitten den Bund, die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.

Finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen

Besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen sollen erneut finanzielle Unterstützung erhalten – die Überbrückungshilfe III Plus wird entsprechend bis zu 31. März verlängert. Ursprünglich sollten die Hilfen Ende des Jahres auslaufen.

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