Ministerin Wanka muss AfD-Schelte in Karlsruhe verteidigen

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss sich vor dem Bundesverfassungsgericht für eine kritische Pressemitteilung über die AfD rechtfertigen. Anlass war eine Demonstration der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin unter dem Motto "Rote Karte für Merkel!" im November 2015.
dpa |
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Bundesforschungsministerin Johanna Wanka muss sich vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen.
Britta Pedersen/dpa Bundesforschungsministerin Johanna Wanka muss sich vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss sich vor dem Bundesverfassungsgericht für eine kritische Pressemitteilung über die AfD rechtfertigen.

Karlsruhe - Anlass war eine Demonstration der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin unter dem Motto "Rote Karte für Merkel!" im November 2015. Wanka ließ sich in der Mitteilung ihres Ministeriums unter anderem mit den Worten zitieren: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden."

Die Partei klagt deshalb in Karlsruhe. Auf Anordnung der Richter im Eilverfahren musste Wanka die Mitteilung bis zum Urteil von der Ministeriumsseite nehmen lassen. Regierungsmitglieder dürfen ihre Ressourcen und die Autorität ihres Amtes nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht für den politischen Meinungskampf nutzen. Mit dem Urteil zu Wanka dürfte in einigen Monaten zu rechnen sein. (Az. 2 BvE 1/16)

Lesen Sie hier: Merkel und Seehofer - Ein Herz und eine Seele

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