Mini-Mehrwertsteuerreform: Einheitliche Regeln für Imbissbuden

Der Mehrwertsteuer-Wirrwarr soll laut Bund und Ländern etwas gelichtet werden - zumindest im Kleinen. So soll es bei der Besteuerung von Fastfood an Imbissbuden einheitliche Regeln geben.
dpa |
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Berlin - Bund und Länder wollen den Mehrwertsteuer-Wirrwarr zumindest in einem kleinen Bereich etwas lichten. Bei der Besteuerung von Speisen an Imbissbuden würden einheitliche Regeln angestrebt, bestätigte das Bundesfinanzministerium in Berlin einen Bericht der "Bild"-Zeitung.

Demnach könnten Currywurst und Pommes frites mit dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Schon vor Monaten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Popcorn oder Nachos in Kinos als Lieferung anzusehen seien und daher dem ermäßigten Steuersatz unterliegen müssten - auch aufgewärmt.

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