Mindestlohn mit eingebauter Bremse

Die SPD hat in der Nacht zum Mittwoch bei den abschließenden Koalitionsverhandlungen in Berlin einen Mindestlohn von 8,50 Euro durchgesetzt, ohne den sie nicht in eine große Koalition gegangen wäre.
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Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro festgeschrieben.
dpa Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro festgeschrieben.

Berlin - Die SPD hat in der Nacht zum Mittwoch bei den abschließenden Koalitionsverhandlungen in Berlin einen Mindestlohn von 8,50 Euro durchgesetzt, ohne den sie nicht in eine große Koalition gegangen wäre. Die Union hat aber etliche Bremsen eingebaut.

Lesen Sie hier: Der aktuelle Koalitionsvertrag

  • Einführung: Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde soll laut Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2015 eingeführt werden – aber erst zwei Jahre später, von 2017 an, „uneingeschränkt“ gelten.

Lesen Sie hier: Das sind die Beschlüsse zum Thema Rente

  • Ausnahme eins: Die Branchenmindestlöhne gelten weiter. Sie werden beispielsweise am Bau, in der Gebäudereinigung, in der Pflegebranche, im Wachgewerbe und in der Zeitarbeit gezahlt. Der Grund: Sie liegen fast alle über 8,50 Euro. Die höchsten Mindestlöhne werden am Bau bezahlt (13,70 Euro in der Stunde). Ausreißer nach unten gibt es in Wäschereien (sieben Euro) und bei den Pflegehilfskräften im Osten Deutschlands (acht Euro).
  • Ausnahme zwei: Tarifverträge gelten bis Ende 2016 weiter, auch dann, wenn sie Lohnabschlüsse enthalten, die unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro liegen. Das betrifft nach einer Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung 41 Branchen. Elf Prozent der in den entsprechenden Entgeltgruppen vereinbarten Löhne liegen unter 8,50 Euro. Von 2017 an soll dann der bundesweite Mindestlohn gelten und Tarife, die darunter liegen, ablösen.
  • Ausnahme drei: Im Koalitionsvertrag kündigen SPD und Union an, das Mindestlohngesetz werde „im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird“ erarbeitet. „Mögliche Probleme, z.B. bei der Saisonarbeit“ sollen bei der Umsetzung „berücksichtigt“ werden. Die Formulierung lässt viel Spielraum. Die Union hatte die Ausnahmen genauer, aber auch sehr weitreichend festlegen wollen. Sie sollten für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose gelten sowie für Rentner und in Billiglohnbranchen.
  • Kommission: Es wird eine Mindestlohnkommission eingesetzt, der drei Arbeitgeber- und drei Arbeitnehmervertreter angehören. Beide Seiten können einen Experten ohne Stimmrecht hinzuziehen. Beim Vorsitz wechseln sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ab. Die Kommission soll den Mindestlohn von 8,50 Euro erstmals nach einem halben Jahr - im Juni 2017 – überprüfen mit dem Ziel einer möglicherweise notwendigen Anpassung zum 1. Januar 2018.

 

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