Mindestlohn in Deutschland - was gilt für wen?

Für wen gilt er und für wen nicht? Welche Ausnahmen gibt es und was muss beachtet werden? Der gesetzliche Mindestlohn, der Anfang diesen Jahres eingeführt wurde, wirft viele Fragen auf. Es folgt ein Überblick.
von  dpa
Der Mindestlohn ist mit vielen Fragen verbunden. Für wen gilt er und für wen nicht? Welche Ausnahmen und besonderen Regelungen gibt es?
Der Mindestlohn ist mit vielen Fragen verbunden. Für wen gilt er und für wen nicht? Welche Ausnahmen und besonderen Regelungen gibt es? © dpa

Berlin - Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit 1. Januar für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten abgewichen werden. Doch so einfach ist es nicht - eine Übersicht:

Für wen der Mindestlohn nicht gilt: Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Menschen im freiwilligen Dienst, Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Heimarbeiter, Selbstständige, Praktikanten in Ausbildung oder Studium bis zu drei Monaten.

Für wen der Mindestlohn gilt:

Minijobber: Der Mindestlohn hat gerade hier große Bedeutung. Aus der Grenze von 450 Euro ergibt sich für Minijobber bei 8,50 Euro eine maximale Arbeitszeit von 52,9 Stunden pro Monat. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit von Minijobbern außer in Privathaushalten aufzeichnen.

Branchen-Ausnahmen: Abweichungen nach unten sind bis Ende 2017 erlaubt in Branchen mit Tarifvertrag mit Verbindlichkeit für alle Beschäftigte im In- oder Ausland nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das gilt für:

  • Fleischwirtschaft (8 Euro seit 1. Dezember 2014, 8,60 Euro ab 1. Oktober 2015)
  • Friseure (ab Jahresbeginn 7,50 Euro im Osten und 8 Euro im Westen, ab 1. August 2015: 8,50 Euro)
  • Land- und Forstwirtschaft einschließlich Gartenbau (seit Jahresbeginn: 7,40 Euro im Westen, 7,20 Euro im Osten, stufenweiser Anstieg bis 9,10 Euro ab 1. November 2017)
  • Textil- und Bekleidungsindustrie (hier wird im Osten der Mindestlohn erst am 1. November 2016 mit 8,75 Euro erreicht und überschritten)
  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (im Osten erst ab 1. Juli 2016 8,75 Euro).

Saisonarbeiter: Für sie, etwa bei Agrar oder Gastronomie, gilt der Mindestlohn, doch die Sozialversicherungspflicht-Befreiung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgeweitet.

Zeitungszusteller: Sie erhalten 8,50 Euro Schritt für Schritt: 2015 sind es 75 Prozent, also 6,38 Euro. Im Jahr darauf sollen es 85 Prozent (7,22 Euro) sein, von 2017 an dann 8,50 Euro.

Tariflohn über dem Mindestlohn: In vielen Branchen werden die Arbeitnehmer längst besser bezahlt als mit 8,50 pro Stunde.

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