Mindestlohn: Aigner für Nachbesserungen
München - Die geltenden Vorschriften hätten sich in der Praxis nicht bewährt und seien eine massive Belastung für die Firmen, erklärte Aigner am Dienstag in München.
"Es kann nicht sein, dass Unternehmer ihre Zeit damit verbringen müssen, neben der eigenen Mindestlohndokumentation auch noch die ihrer Geschäftspartner zu kontrollieren." Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015.
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Viele Arbeitgeber beklagen seitdem bürokratische Auswüchse des Gesetzes, weil sie die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten minuziös aufschlüsseln und sicherstellen müssen, dass auch Subunternehmer den Mindestlohn zahlen.
Aigner plädierte dafür, bei Minijobs auf die Dokumentationspflichten zu verzichten. Bei einem längeren Praktikum müsse klargestellt werden, dass der Mindestlohn erst nach den ersten drei Monaten fällig wird.
Bürokratische Belastungen für die Firmen sind aus ihrer Sicht aber nicht das einzige Problem: "Der Mindestlohn führt zu mehr Schwarzarbeit und hat 150 000 Minijobs vernichtet", sagte sie.
Zudem seien die Arbeitskosten durch den Mindestlohn in Deutschland schneller gestiegen als in anderen europäischen Ländern.
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