Mietpreisbremse der SPD: Wende bei den Wuchermieten? Was sich ändern soll

Transparenz, Deckelung der Quadratmeterpreise, Strafen für "Herausmodernisierung": Die SPD will mit einer verschärften Mietpreisbremse gegen die prekären Verhältnisse in Ballungsräumen vorgehen. Ist das genug?
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Wohnhäuser im Stadtteil Schwabing-Freimann. Auch für München könnte künftig eine verschärfte Mietpreisbremse gelten.
dpa/AZ Wohnhäuser im Stadtteil Schwabing-Freimann. Auch für München könnte künftig eine verschärfte Mietpreisbremse gelten.

Berlin/München - In vielen Städten - wie München - haben inzwischen selbst Normalverdiener Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Verbände und Politik schätzen, dass 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen her müssen, um dem steigenden Bedarf in Ballungszentren gerecht zu werden. Gegen allzu heftige Auswüchse bei Mieterhöhungen sollte die Mietpreisbremse wirken. Schnell wurde deutlich, dass die aber in ihrer bisherigen Form wenig hilft.

Deswegen wird nun nachgeschärft. Das war ein zentrales Anliegen der SPD, zuständig ist Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett die Pläne, dann geht der Entwurf in den Bundestag. (Lesen Sie auch: Münchner Stadtrat beschließt kommunale Mietpreisbremse)

Neue Mietpreisbremse – Was sich künftig ändern soll:

Transparenz

Verlangt ein Vermieter mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent, dann muss er den Mieter schon vor Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren, warum er das darf. Da Neubau oder Sanierung oft offensichtlich sind, zielt diese Regel vor allem darauf, dass er die Vormiete offenlegen muss, und zwar den Stand von einem Jahr vor Beendigung des vorigen Mietverhältnisses. Im Nachhinein darf der Vermieter sich nicht auf Ausnahmen berufen.

Beanstandung

Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das künftig einfach mitteilen und keine ausführliche Begründung mehr dafür vorlegen.

Modernisierungskosten

Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt aber nur in den Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und erstmal nur für fünf Jahre. Es gibt ein "vereinfachtes Verfahren", wenn die Modernisierung bis zu 10.000 Euro kostet.

Kappungsgrenze

Die Miete darf deutschlandweit nach einer Modernisierung in sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Schadenersatz

Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden – die Politiker sprechen auch von "herausmodernisieren" – dann hat der Mieter künftig Anspruch auf Schadenersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.

Strafe

So eine Modernisierung oder ihre Ankündigung "in missbräuchlicher Weise" zählt in Zukunft als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Spätestens nach acht Jahren soll die Wirkung überprüft werden. Zusätzlich will die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau fördern, über das Baukindergeld mehr Familien zum Eigenheim verhelfen und den privat finanzierten Wohnungsbau steuerlich fördern.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Neuerungen, erklärte aber, die Mietpreisbremse allein werde die Not am Wohnungsmarkt nicht lindern. Kritik kam vom Eigentümerverband Haus und Grund und von der FDP, die vor allem das Angebot an Wohnraum massiv erhöhen will.

Hoch oben: Mit dem Heißluftballon über München

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