Merk: Kein Spielraum bei Reform
Im Streit um die Reform der Sicherungsverwahrung hat sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) für ein umfassendes Therapieangebote an die Täter ausgesprochen.
München - Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass es die Sicherungsverwahrung in Zukunft nur dann geben werde, wenn den Betroffenen eine individuell auf sie zugeschnittene Therapie angeboten werde, erklärte Merk am Samstag in München.
„Das enge Korsett, das uns das Gericht vorgegeben hat, lässt Bund und Ländern in dieser Hinsicht keinen Spielraum“, fügte Merk hinzu. Diese Vorgaben müssten eingehalten werden, um ein verfassungsgemäßes Gesetz zu zimmern. Oberste Priorität müsse jedoch die sichere Verwahrung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern hinter Gefängnismauern haben.