Mehrjährige Haftstrafe für Syrien-Rückkehrer

Im ersten deutschen Prozess gegen einen Syrien-Rückkehrer hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
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Der Angeklagte Kreshnik B. im Hochsicherheitssaal des Oberlandgerichts in Frankfurt am Main (Hessen).
dpa Der Angeklagte Kreshnik B. im Hochsicherheitssaal des Oberlandgerichts in Frankfurt am Main (Hessen).

Frankfurt - Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist der Angeklagte Kreshnik B. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat sah es als erwiesen an, dass der heute 20-Jährige im Juli 2013 nach Syrien gereist war, um mit dem IS gegen das Assad-Regime zu kämpfen.

Staatsschutzsenat, Bundesanwaltschaft und Verteidigung hatten sich auf ein Strafmaß von dreieinviertel bis viereinviertel Jahren geeinigt, sollte der Angeklagte aussagen. Der ursprüngliche Anklagepunkt, eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben, wurde fallen gelassen.

Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte im Prozess gestanden, in Syrien auch an Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben. Er habe dabei aber nicht auf Menschen geschossen, sagte er aus. Bei seiner Rückkehr vor knapp einem Jahr war der Frankfurter am Flughafen festgenommen worden, er saß seither in Untersuchungshaft.

 

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