Mehr Schutz vor Telefon- und Netz-Abzocke geplant

Bei Abzocke am Telefon und Internet sollen die Verbraucher in  Zukunft noch besser geschützt werden. Anfang nächsten Jahres soll ein umfangreiches Gesestztespaket vorliegen.
dpa |
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Bei Abzocke am Telefon und Internet sollen die Verbraucher in Zukunft noch besser geschützt werden. Anfang nächsten Jahres soll ein umfangreiches Gesestztespaket vorliegen.

Berlin - Verbraucher sollen besser gegen Abzocke am Telefon und im Internet sowie gegen unseriöse Inkassobriefe und Abmahnungen geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Anfang nächsten Jahres ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen.

Der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag) sagte sie, nach wie vor seien die Verbraucher "ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will".

Wie das Bundesjustizministerium am Donnerstag bestätigte, geht es um mehrere Aspekte: Zum einen soll der Missbrauch mit Abmahnungen erschwert werden. Findige Anwälte haben sich offenbar darauf spezialisiert, mit geringem Aufwand viel Geld zu verdienen, indem sie private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet abmahnen. Oft handele es sich um Bagatellen, die aber für die Betroffenen hohe Kosten bedeuten könnten. Das Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern.

Zudem will die Ministerin den "schwarzen Schafen" unter den mehr als 1800 Inkassofirmen in Deutschland an den Kragen gehen. Hier gebe es viele berechtigte Beschwerden von Verbrauchern im Zusammenhang mit Internetgeschäften und telefonisch geschlossenen Verträgen. Geplant sind eine strengere Aufsicht und höhere Bußgelder gegen unseriös arbeitende Inkassofirmen. Für die Verbraucher soll leichter ersichtlich sein, bis zu welcher Höhe sie ihren Gläubigern die Gebühren für die Einschaltung einer Inkassofirma erstatten müssen.

Auch gegen unerbetene Telefonwerbung soll es weitere Maßnahmen geben. Eigentlich sind Werbeanrufe ohne Einverständnis des Verbrauchers seit 2009 gesetzlich verboten. Doch nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Beschwerden wegen illegaler Anrufe. Mit dem geplanten Gesetz soll das maximal mögliche Bußgeld, das gegen solche Firmen verhängt werden kann, von 50 000 Euro auf 300 000 Euro angehoben werden. Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sollen nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.

Die Pläne, die Verbraucher besser gegen Kostenfallen im Internet zu schützen, sind bereits auf dem Weg zum Gesetz: Internetnutzer sollen unmissverständlich über die Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie per Mausklick einen Vertrag abschließen ("Button-Lösung"). Die erste Lesung des Gesetzes war im Dezember im Bundestag - verabschiedet wird es voraussichtlich im kommenden Jahr.

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