Ethikrat gegen Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte

Der Ethikrat berät und macht Vorschläge. Entscheiden müssen in der Corona-Krise aber gewählte Politiker. Und am Ende prüfen die Gerichte.
dpa |
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Alena Buyx, Vorsitzende Deutscher Ethikrat (m.), Sigrid Graumann, Sprecherin der AG Pandemie des Deutschen Ethikrates (l.), und Volker Lipp, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates.
Alena Buyx, Vorsitzende Deutscher Ethikrat (m.), Sigrid Graumann, Sprecherin der AG Pandemie des Deutschen Ethikrates (l.), und Volker Lipp, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. © Michael Kappeler/dpa
Berlin

Der Deutsche Ethikrat hält es für falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte früher zu beenden.

Ohnehin müsse erst geklärt werden, ob von geimpften Menschen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder nicht, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, in Berlin. Eine vorherige individuelle Rücknahme der Maßnahmen nur für Geimpfte wäre auch mit Blick auf die allgemeine Akzeptanz der Maßnahmen nicht richtig.

Das Befolgen von Regelungen wie Maske-Tragen oder Abstand halten könne man auch Geimpften weiterhin zumuten, wenn das notwendig sei, hält der Rat in seiner Empfehlung "Besondere Regeln für Geimpfte?" fest. Ratsmitglied Sigrid Graumann sagte, es sei beispielsweise in der U-Bahn "nicht zumutbar, dass jemand kontrolliert, wer einen Impfpass dabei hat und wer nicht". Wenn viele U-Bahn-Fahrer ohne Maske unterwegs wären, sei zu befürchten, dass auch die Bereitschaft der anderen Fahrgäste, sich an die Vorschrift zu halten, sinke.

Auf die Frage, ob man von "Privilegien" für geimpfte Menschen sprechen solle, sagte Buyx: "Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen würde." Er sei unpräzise und sorge für eine unnötige Verschärfung der öffentlichen Debatte.

Der Ethikrat plädierte dafür, die zum Schutz vor Covid-19 extremen Kontaktbeschränkungen in Heimen für Senioren, Behinderte oder chronisch Kranke nach der Impfung aufzuheben. Der Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten und andere Isolationsmaßnahmen, die Depressionen und ein rasches Voranschreiten von Demenz begünstigen könnten, sei hier "nur zu rechtfertigen, solange die in solchen Einrichtungen Lebenden noch nicht geimpft sind".

Hier gehe es nicht um Sonderrechte, sondern um die Rücknahme von der Benachteiligung", betonte Graumann. In den Einrichtungen zum Schutz der Menschen, die nicht geimpft werden könnten oder nicht geimpft werden wollten, weiter alle Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wäre nicht mehr angemessen. Die nicht geimpften Bewohner müssten dann mit anderen Maßnahmen wie Schnelltests, FFP2-Masken und Schutzkleidung für Pflegekräfte geschützt werden.

Der Rat betonte, es müsse zwischen staatlichen Maßnahmen und Vorgaben von Unternehmen unterschieden werden. Private Anbieter hätten zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wenn es um die "gleichberechtigte Teilhabe am Leben" gebe, sollte es jedoch aus Sicht des Rates keine Ungleichbehandlung geben. Wenn aber beispielsweise nach einer generellen Wiedereröffnung von Konzerthallen ein Veranstalter entscheiden sollte, nur Geimpften den Zugang zu erlauben, so wäre dies durchaus möglich. "Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür", betonte Buyx. Schließlich wäre es etwa denkbar dann Tests als Alternative anzubieten. Einen vorgezogenen Zugang zur Impfung für Profi-Sportler, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen, lehnte der Rat ab.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-296865/8

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2 Kommentare
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  • glooskugl am 05.02.2021 16:23 Uhr / Bewertung:

    Nachtrag: Dass dann alle die mit Gästen umgehen dann selbstverständlich auch geimpft sein müssen. Ein Wirt der zwar geimpfte Gäste haben will selber aber zur Impfung nein sagt das geht halt gar nicht. Es muss auch sicher gestellt sein , dass tatsächlich sich nur Corona geimpfte zusammen finden. Da ist auch derjenige welcher Geschäfte machen will in der Grundverantwortung.

  • glooskugl am 05.02.2021 11:57 Uhr / Bewertung:

    Ist ja im Augenblick gar kein Thema weil an der Augenblicklichen Situation vorbei diskutiert wird.
    Ohne ausreichende Fakten (es kann jeder geimpft werden der will) ein dermaßen überflüssiges Thema. Trotzdem wird es mal ein Thema werden, weil sich kein geimpfter in die Geiselhaft der nicht geimpften begeben will was zb. bei Kino , Lokal, Konzerte etc. der Fall wäre. Klar die Maskenpflicht und das Abstandsgebot muß auch für geimpfte gelten

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