Maut beschlossen: Was auf Autofahrer zukommt

Die umstrittene Maut für Pkw ist beschlossene Sache! Was kommt auf auf die Autofahrer jetzt zu? Mautpreise für Inländer und Ausländer, besondere Fahrzeuge, Kontrollen und Strafen - EIn kleiner Überblick.
dpa |
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Berlin - Die Pkw-Maut wurde im Bundestag verabschiedet! Für Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland soll künftig eine Pkw-Maut kassiert werden. Der Bundestag beschloss am Freitag die umstrittenen Gesetze der großen Koalition, die zudem eine Maut-Entlastung für Inländer über eine geringere Kfz-Steuer vorsehen.

Worauf müssen sich Autofahrer bei der Pkw-Maut einstellen?

Einige wichtige Punkte des Gesetzespakets:

STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

Lesen Sie hier: Opposition: Pkw-Maut "offensichtlicher Unsinn"

MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.

AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden - auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.

Alles zur Maut

BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

 

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