Maskenpflicht und andere Regeln: Der Corona-Fahrplan der Regierung

Noch ist Hochsommer, doch die Politik bereitet den Corona-Winter vor. Wieder als Maßnahme dabei: Die Maske. Und sonst so?
von  Christian Grimm
Die Maske ist derzeit fast überall ein Auslaufmodell, doch wenn es kalt wird, soll sie wieder verstärkt zum Einsatz kommen.
Die Maske ist derzeit fast überall ein Auslaufmodell, doch wenn es kalt wird, soll sie wieder verstärkt zum Einsatz kommen. © F. Rumpenhorst/dpa

Berlin - Selbst wenn in den kalten Monaten die nächsten Corona-Wogen durch das Land rollen, soll der Alltag der Menschen weitgehend normal laufen. Darauf hat sich die Bundesregierung in Gestalt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt.

Lockdowns soll es im Herbst und Winter nicht mehr geben

Im Klartext: Schulen bleiben offen, Geschäfte bleiben offen, Kneipen bleiben offen. Konzerte, Kinos und Theater können besucht werden. "Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage", sagte Buschmann am Mittwoch. Es sei richtig, mehr auf Eigenverantwortung der Bürger zu setzen.

Die Rollenverteilung zwischen beiden Ministern war altbekannt: Während Lauterbach der Mahner ist, gibt Buschmann den Freiheitsverteidiger. Und es bleibt dabei, dass die Liberalen die Corona-Politik der Ampel-Koalition maßgeblich prägen. Für die meisten Menschen in Deutschland wird sich im Herbst und Winter im Vergleich zu heute nicht viel ändern.

Wo künftig wohl (wieder) die Maske getragen werden muss

Im Fernzug und in Flugzeugen muss allerdings Maske getragen werden. Das gilt auch für Krankenhäuser und Altenheime. Um medizinische Einrichtungen betreten zu dürfen, muss man einen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind frisch Geimpfte und gerade Genesene.

Dieses Paket an Corona-Maßnahmen soll bundesweit als Mindeststandard gelten. Wenn die Länder es für nötig erachten, können sie die Maskenpflicht auch im Nahverkehr in Bussen, Straßenbahnen und Regionalzügen anordnen. Gleiches ist möglich in Schulen (ab Klasse fünf) und in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie. In diesen Bereichen kommt man um die Maske herum, wenn man einen negativen Test vorlegen kann oder vollständig geimpft ist und die letzte Dosis höchstens drei Monate zurückliegt. Auch wer kürzlich eine Infektion durchgemacht hat, ist befreit. Der Genesenen-Status soll für 90 Tage gelten.

Lauterbach: "Wir können die Pandemie nur gemeinsam überwinden"

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben die Länder zudem das Mittel, eine Testpflicht in Schulen, Kindergärten und Asylbewerberheimen einzuführen. "Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum. Wir können die Pandemie nur gemeinsam überwinden", sagte Lauterbach.

Der Corona-Fahrplan soll noch im August vom Bundeskabinett verabschiedet und dann durch das Parlament per Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden.

Greifen werden die Corona-Vorgaben nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP vom 1. Oktober bis 7. April nächsten Jahres. Sie werden nach den Worten Lauterbachs durch andere Instrumente ergänzt.

An erster Stelle steht eine weitere Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, flankiert von einem Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten. Für Pflegeheime soll ein angepasstes Schutzkonzept vorgelegt werden.

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