Maskenpflicht auf dem Prüfstand: Ohne Wenn und Aber

Der Chefredakteur Michael Schilling zur Debatte über den Bestand der Maskenpflicht.
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Inzwischen wird es sogar Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mulmig mit all den Verboten und Pflichten, die Regierungen den Menschen aufgebürdet haben. Sie will die Bundesländer klären lassen, ob etwa die Maskenpflicht überhaupt noch verhältnismäßig ist.

Genau das ist die Messlatte: Grundrechtseinschränkungen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein - sonst sind sie verfassungswidrig. Kein Wenn, kein Aber. Es ist vorstellbar, dass dieser Passus noch einigen Politikern schmerzhaft auf die Füße fällt.

Es bleibt jedem erlaubt, eine Maske zu tragen. Aber kein Gesetz mehr

Zurück zu den Masken. Natürlich bleibt es jedem Menschen erlaubt, eine Maske zu tragen, wo und wann er will. Weil er Angst um seine Gesundheit hat, nicht geimpft ist oder sich damit besser fühlt. Das sei jedem unbenommen. Nur dazu braucht es kein Gesetz.

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Jetzt, da bald jeder Impfwillige versorgt ist und die Inzidenz kaum mehr wahrnehmbar, wird es Zeit, dass das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit endlich wieder in Kraft gesetzt wird. Dies ist eine dringende Aufgabe der Politik.

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7 Kommentare
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  • Snork am 15.06.2021 17:12 Uhr / Bewertung:

    Die Masken bringen rein gar nichts ausser den Politikern Geld in ihre privaten Taschen. Die schützen nicht vor Viren. Warum darf denn wohl ein erkälteter Arzt nicht operieren? Immerhin trägt er dabei ja eine Maske. Ihr seht, alles nur ein Politikum um mehr Macht zu erlangen, das Volk zu verängstigen und ganz nebenbei noch Millionen Schmiergelder zu kassieren. Wer das jetzt immernoch nicht begriffen hat dem ist wirklich nicht mehr zu helfen

  • Ludwig aus Bayern am 16.06.2021 09:26 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Snork

    Das beweisen uns eindrucksvoll gleich mehrere Staaten, in denen es keinen Maskenzwang gab, bzw. wo er längst wieder aufgehoben ist. Sie haben keine schlechteren Zahlen als Staaten mit strengem Maskenzwang. Wenn wir am Maskenzwang festhalten, dann durch Dogma, nicht mit Wissenschaft, nicht mit Zahlen.

  • Ludwig aus Bayern am 15.06.2021 11:25 Uhr / Bewertung:

    "Grundrechtseinschränkungen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein." Im Grunde trifft das auf jedes Gesetz zu.
    Wir bräuchten eine stärkere Judikative, die dies regelmässig für alle Gesetze prüft. Eine Art Gesetz-TÜV. Alle 5 Jahre sollte jedes Gesetz mal darauf geprüft werden, ob es noch den Anforderungen genügt.

    Was den Maskenzwang anbelangt, oder in Bayern den speziellen FFP2-Zwang, so fehlt es immer noch am Nachweis, inwieweit sich damit konkrekt Corona-Infektionen vermeiden lassen. Da hilft ein simples Tröpfchen zählen nicht aus.

    Damit ist weiterhin unklar, ob der Zwang geeignet ist.
    Besonderns in Schulen fehlt es zudem an der Erfordernis.

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