Manche sind gleicher
Dass die Ermittler nun so entschlossen gegen Olaf Glaeseker vorgehen, dass sie selbst sein früheres Büro im Bundespräsidialamt durchsuchen, ist gut. Dass sie überhaupt gar nicht, weder entschlossen noch zaghaft, gegen Christian Wulff vorgehen, ist nicht gut.
Erstens, weil kaum vorstellbar ist, dass Glaeseker ohne Wissen und Billigung seines langjährigen Dienstherren und Vertrauten handelte. Zweitens, weil es gegen Wulff ganz ähnliche Vorwürfe der Vorteilsnahme gibt. Und bei jeder neuen Maßnahme gegen den einen stellt sich um so massiver die Frage: Warum nicht gegen den anderen auch?
Mittlerweile fordern zahlreiche Strafrechtler Ermittlungen auch gegen Wulff: Bei den Vorwürfen gegen ihn persönlich handele es sich um den „Klassiker der Vorteilsnahme“, sagt nun etwa der Bochumer Professor Klaus Bernsmann. Bei jedem Dorfbürgermeister hätten die Ermittlungen bei so klaren Indizien – unter anderem auch bei der von der AZ aufgedeckten Zentis-Einladung zum Münchner Filmball – längst begonnen.
Ermittlungen, wohlgemerkt, keine Verurteilung: Aber dass wenigstens mal geprüft wird, ob an dem Anfangsverdacht etwas dran ist, und Wulff nicht von vorneherein geschont wird. Das würde dem Gerechtigkeitsempfinden gut tun. Auch weil man sich fragt, wer da eigentlich bremst. Seitdem feststeht, dass es im Saarland Neuwahlen gibt, ist die schwarz-gelbe Mehrheit in der Bundesversammlung endgültig dahin. Da will man offenbar keine Nachfolger-Kür riskieren.
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