Maiziere: Software zur Gesichtserkennung forcieren

"Wir haben bislang nicht die Möglichkeit, das Bild von beispielsweise einem flüchtigen Terroristen in die Software einzuspielen, so dass ein Alarm angeht, wenn er irgendwo an einem Bahnhof auftaucht", sagt Bundesinnenminister de Maiziere.
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Terroristen, Gefährder und Straftäter sollen laut de Maiziere leichter erkannt und gefasst werden können.
dpa Terroristen, Gefährder und Straftäter sollen laut de Maiziere leichter erkannt und gefasst werden können.

"Wir haben bislang nicht die Möglichkeit, das Bild von beispielsweise einem flüchtigen Terroristen in die Software einzuspielen, so dass ein Alarm angeht, wenn er irgendwo an einem Bahnhof auftaucht", sagt Bundesinnenminister de Maizière.

Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) möchte Software zur Gesichtserkennung nicht nur an Bahnhöfen einsetzen, sondern auch an anderen videoüberwachten Orten. Bereits seit längerem ist von diesem Sommer an der bundesweit erste Test solcher Software am Berliner Bahnhof Südkreuz geplant.

Dem Berliner Tagesspiegel (Sonntag) sagte de Maizière nun: "Wenn die Software wirklich zuverlässig funktioniert, sollte sie bei schweren Verbrechen auch an anderen Stellen zum Einsatz kommen können, an denen öffentliche Videokameras eingesetzt werden." Auf diese Weise sollen Terroristen, Gefährder und Straftäter leichter erkannt und gefasst werden können.

Zugriff auf WhatsApp

Zugleich forderte der Minister, dass Sicherheitsbehörden auf die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp zugreifen dürfen. "Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben, damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist. Trotzdem brauchen Sicherheitsbehörden, wie bei einer SMS auch, unter bestimmten Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten", sagte er.

Dazu könnten Instrumente wie die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) genutzt werden. Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden die Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen, bevor sie verschlüsselt wird. Beide Instrumente sollen in den kommenden Sitzungswochen in der Strafprozessordnung geregelt werden.

Der Maßstab müsse sein, was die Polizei im analogen Bereich darf. "Das muss sie auch im Digitalen rechtlich dürfen und technisch können", so de Maizière.

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