Männer sollen vier Monate an den Wickeltisch

Eltern, arbeitet mehr Teilzeit, dann gibt es auch länger Geld vom Staat! Familienministerin Ursula von der Leyen will das Elterngeld flexibler gestalten und die mögliche Bezugsdauer verlängern. Im Fokus stehen dabei die Väter.
von  Abendzeitung
Vater mit Kindern
Vater mit Kindern © dpa

Eltern, arbeitet mehr Teilzeit, dann gibt es auch länger Geld vom Staat! Familienministerin Ursula von der Leyen will das Elterngeld flexibler gestalten und die mögliche Bezugsdauer verlängern. Im Fokus stehen dabei die Väter.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will das Elterngeld künftig flexibler gestalten und die mögliche Bezugsdauer verlängern. Familien sollten die Leistungen bis zu 28 Monate lang erhalten können, wenn sie währenddessen Teilzeit arbeiteten, sagte von der Leyen der «Bild»-Zeitung. «Viele Väter, die sich in Zeiten der Krise nicht trauen, ganz auszusteigen, könnten statt zwei voller Vätermonate vier halbe nehmen.» So könnten sie halbtags arbeiten und das halbe Elterngeld beziehen. Die Mütter könnten es genauso machen, so dass Vater und Mutter zusammen auf bis zu 28 Monate kommen könnten, sagte die CDU-Politikerin. «Das gibt beiden Elternteilen die Möglichkeit, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und im Beruf zu bleiben.» Auch die Arbeitgeber würden davon profitieren, weil sie auf die Mitarbeiter nicht komplett verzichten müssten.

Kita-Plätze noch immer zu wenig

Zugleich beklagte von der Leyen, dass es vor allem in den alten Bundesländern noch immer nicht genügend Kita-Plätze gebe. Der Bedarf sei erst zu etwa einem Drittel gedeckt. Der Ausbau komme aber gut voran. Die Familienministerin hatte sich bereits in der vergangenen Woche für eine Ausweitung der sogenannten Vätermonate beim Elterngeld ausgesprochen. Das gehöre als Ziel ins Wahlprogramm der Union. Auch die SPD hat eine Ausweitung der teilweise bezahlten Freistellung von zwei auf vier Monate in ihren Entwurf für's Wahlprogramm aufgenommen. Das Elterngeld ist ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes die Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden in der Woche reduzieren. Gezahlt werden 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Die staatliche Leistung wird bisher maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann sie längstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Weitere zwei Monate wird nur dann gezahlt, wenn der andere Partner das Kind betreut. Damit sollen vor allem Väter an der Erziehung stärker beteiligt werden. Alleinerziehende erhalten das Geld volle 14 Monate. (dpa)

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