Maas: Rehabilitierung Homosexueller ist überfällig

Bundesjustizminister Heiko Maas fordert Entschädigungen für die zehntausenden verurteilten homosexuellen Männer.
dpa |
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Berlin - Sexuelle Handlungen unter Männern waren in der Bundesrepublik lange strafbar. Zehntausende Strafverfahren wurden auf Basis des früheren Paragrafen 175 angestrengt. Bundesjustizminister Heiko Maas will Betroffene nun rehabilitieren.

"Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Der Paragraf 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren."

Das Bundeskabinett will sich bei seiner heutigen Sitzung mit einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Justizministerium befassen.

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Das Justizministerium geht von etwa 64.000 Strafverfahren wegen des Paragrafen zwischen 1949 und 1994 aus, davon etwa 50.000 Fälle bis 1969. Im Jahr 1994 war der Paragraf abgeschafft worden, in der DDR im Jahr 1968.

Entschädigung für Betroffene

Der Maas-Entwurf sieht auch Entschädigungen für die Betroffenen vor. In Schätzungen vom Herbst war das Ministerium davon ausgegangen, dass noch etwa 5.000 Menschen einen Anspruch geltend machen könnten. Nach einem Bericht der Funke Mediengruppe sollen für jede aufgehobene Verurteilung 3.000 Euro an Entschädigung gezahlt werden. Je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung sollen die Opfer 1.500 Euro erhalten.

"Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig", sagte Maas. "Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet." Der Minister nannte die Urteile "eklatantes Unrecht" und "Schandtaten des Rechtsstaates". Die Stärke eines Rechtsstaat zeige sich aber auch darin, eigene Fehler zu korrigieren. "Wir haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu handeln", sagte Maas.

Ein Gutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai vergangenen Jahres die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Von Rehabilitierung ausgeschlossen sind unter anderem Verurteilungen wegen Handlungen, bei denen Gewalt angewendet wurde.

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