Lugner: Kino-Gutscheine für Wahl-Unterstützer

Richard "Mörtel" Lugner ist nicht nur Mister Opernball, er möchte auch Österreichs Staatsoberhaupt werden. Und hat sich dafür eine umstrittene Aktion einfallen lassen.
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Ganz staatsmännisch neben der österreichischen Bundesfahne: Richard Lugner will in die Wiener Hofburg einziehen.
dpa Ganz staatsmännisch neben der österreichischen Bundesfahne: Richard Lugner will in die Wiener Hofburg einziehen.

Wien - Am 24. April wählt Österreich ein neues Staatsoberhaupt. Wer ins Rennen um die Nachfolge von Bundespräsident Heinz Fischer gehen will, muss zunächst zwei verfassungsrechtliche Hürden nehmen: ein Mindestalter von 35 Jahren und mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen. Hürde eins ist für den 83 Jahre alten Richard Lugner kein Problem. Hürde zwei ist für den Wiener Society-Löwen schon deutlich höher. "Ich liege unter dem Plan", soll Lugner bereits eingestanden haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, hat sich Lugner jetzt etwas Besonderes einfallen lassen. Er verspricht jedem, der eine Unterstützungserklärung unterschreibt, einen Kino-Gutschein.

Ist das Stimmenkauf? - Lugner hat mit seinem Angebot jedenfalls eine hitzige juristische Debatte in Österreich ausgelöst.

Lesen Sie hier: Cathy Lugner soll halbes Präsidenten-Gehalt bekommen

Lugner selbst sieht darin kein Problem. Es gehe nicht um Stimmen, sondern um Unterstützungserklärungen, also "um das demokratische Recht bei der Wahl überhaupt antreten zu dürfen", wird der Baumeister in der Zeitung "Die Presse" zitiert. Und er weist darauf hin, dass andere Kandidaten deutlich mehr Geld für Unterstützungserklärungen ausgeben. Dabei nennt er als Beispiel die Wiener ÖVP, die einen Reisegutschein im Wert von 400 Euro demjenigen verspricht, der die meisten Unterschriften für den konservativen Kandidaten Andreas Khol bringt.

Politikwissenschafter Hubert Sickinger unterstützt Lugner. In der Zeitung "Österreich" vertritt Sickinger die Meinung, dass "Stimmenkauf nur bei der Wahl selbst verboten sei, nicht aber im Vorfeld.

 

Bei Wahlbestechung droht bis zu einem Jahr Haft

 

"Die Presse" zitiert den Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs, wonach auch schon das Abgeben von Unterstützungserklärungen strafbar sei. Das betreffe dann nicht nur den Politiker, sondern auch den Beschenkten.

Die Bestechung bei einer Wahl ist laut Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) mit bis zu einem Jahr Haftstrafe bedroht.

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