Lohnt sich die Ehe noch?
Immer häufiger stärken Gerichtsurteile die Rechte unverheirateter Paare. Das feierliche Ja-Wort wirkt wie ein Auslaufmodell. Dabei haben Verheiratete immer noch viele Privilegien
BERLIN Immer mehr Menschen in Deutschland leben ohne Trauschein zusammen. Inzwischen ist jedes dritte Elternpaar bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet. Und mit seinem Sorgerechtsurteil zugunsten lediger Väter hat das Bundesverfassungsgericht die Lage unverheirateter Paare weiter gestärkt. Ist die Ehe ein Auslaufmodell? Von der „Hausfrauenehe“ (siehe Kasten), ist tatsächlich nicht mehr viel übrig, zum Glück. Einige Privilegien haben Eheleute aber nach wie vor.
Steuererklärung. Unverheiratet Zusammenlebende werden bei der Steuererklärung immer behandelt wie zwei Singles. Ehepaare können das so genannte Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen. Dabei wird angenommen, dass beide Partner zu gleichen Teilen zum Einkommen beigetragen haben. Das führt dann dazu, dass sie insgesamt in einen günstigeren Tarif eingestuft werden. Das lohnt sich aber nur, wenn einer der beiden deutlich weniger verdient, als der andere. In den meisten Fällen ist das immer noch die Frau, weshalb das Ehegatten-Splitting inzwischen ziemlich umstritten ist. Es fördert die alte Hausfrauen-Ehe, sagen die Kritiker.
Erbschafts-/Schenkungssteuer. Gibt es kein anders lautendes Testament, hat der Ehepartner Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Außerdem hat er einen Freibetrag von 500000 Euro und auf einen so genannten Versorgungsfreibetrag von 256000 Euro. Der unverheiratete Partner geht – gibt es kein Testament – unter Umständen ganz leer aus und muss, wenn er erbt, hohe Erbschaftssteuersätze zahlen.
Kranken- und Sozialversicherung. Für den Ehepartner besteht die Möglichkeit, sich in der Krankenkasse des anderen kostenlos mitversichern zu lassen. Verheiratete haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zugewinngemeinschaft. Sie gilt automatisch, wenn die Eheleute nicht ausdrücklich Gütertrennung vereinbaren. Bei Scheidung kommt es zu einem Zugewinnausgleich: Es wird überprüft, wie viel Vermögen jeder Ehepartner während der Ehe angehäuft hat. Der Partner, der das höhere Vermögen hat, muss die Hälfte der Differenz an den Ehepartner ausbezahlen.
Krankheitsfälle. Kommt ein Partner ins Krankenhaus, darf der Arzt dem unverheirateten Partner keine Auskunft geben. Der kranke Partner muss den Arzt erst ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbinden. Dasselbe gilt auch bei der Organspende, auch hier hat der unverheiratete Partner keine Entscheidungsbefugnis.
Zeugnisverweigerungsrecht. Angenommen, Ihr Partner hat ein krummes Ding gedreht. Dann sind Sie als Verheirateter fein raus: Vor Gericht dürfen Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ohne Trauschein geht das nicht. zo
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