Lösung bei Rente mit 63?

Das Arbeitsministerium arbeitet an einem Stichtags-Kompromiss zu Rente - Arbeitslosenzeit direkt vor 63. Lebensjahr sollen vermutlich nicht zählen
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Das Arbeitsministerium arbeitet an einem Stichtags-Kompromiss zu Rente - Arbeitslosenzeiten direkt vor 63. Lebensjahr sollen vermutlich nicht zählen

Berlin - Im Streit um die abschlagsfreie Rente mit 63 erwägt das Bundesarbeitsministerium einem Zeitungsbericht zufolge eine Kompromisslösung, um eine Frühverrentung schon mit 61 Jahren zu vermeiden. Nach Informationen der Zeitung "Die Welt" vom Donnerstag sollen Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die nötigen 45 Beitragsjahre nur angerechnet werden, wenn sie bei Renteneintritt mindestens zwei Jahre zurückliegen. Damit solle verhindert werden, dass sich Beschäftigte mit 61 Jahren arbeitslos melden, um dann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das wäre nach dem bisherigen Modell möglich.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte ursprünglich vorgeschlagen, als festen Stichtag den 1. Juli 2014 einzuführen: Arbeitslosenzeiten nach diesem Stichtag sollten nicht mehr auf die Rente mit 63 angerechnet werden. Allerdings gab es gegen diesen Vorschlag verfassungsrechtliche Bedenken. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte eine umfassende Überarbeitung des umstrittenen Rentenpakets der großen Koalition. "Das Schlimmste zu verhindern hieße, das Rentenpaket noch einmal komplett auf den Prüfstand zu stellen", sagte Kramer der "Welt".

Dabei müssten sich beide Koalitionspartner zurücknehmen: die einen bei der Mütterrente, "die übrigens das teurere Vorhaben ist", die anderen bei der Rente mit 63, sagte Kramer. Sinnvolle Kompromissmöglichkeiten sieht der Präsident der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) kaum. Die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren ist Bestandteil des Rentenpakets der Bundesregierung. Dazu gehört auch die Mütterrente und die verbesserte Erwerbsminderungsrente. Bundearbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte nach der Beschlussfassung im Kabinett angekündigt, dass das Gesetz zur Rente ab 63 nachgebessert werden könnte. Im parlamentarischen Verfahren solle geklärt werden, inwiefern Maßnahmen gegen eine Frühverrentungswelle erforderlich sind, sagte sie.

 

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