Linke scheitert in Karlsruhe mit Klage gegen Vermittlungsausschuss
Manchmal können politische Kompromisse nur im Vermittlungsausschuss erzielt werden. So war es 2011 beim Kampf um die Hartz-IV-Reform. Die Linke sah sich im Ausschuss jedoch ausgebootet und klagte. Jetzt hat Karlsruhe entschieden.
Karlsruhe - Kleine Oppositionsparteien müssen nicht zwingend an vorbereitenden Untergremien des Vermittlungsausschusses beteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Damit scheiterte eine Verfassungsklage der Linken-Bundestagsfraktion. Die Abgeordneten hatten in Karlsruhe gegen die ihrer Ansicht nach unzureichende Beteiligung im Ausschuss geklagt. Konkret ging es um das Vermittlungsverfahren beim Hartz-IV-Kompromiss 2011. (Az.: 2 BvE 1/11)
Die Linksfraktion hatte geklagt, weil sie in einer Arbeitsgruppe dort erst nach einem Antrag in Karlsruhe einen Platz bekommen hatte, in einer späteren informellen Gesprächsrunde gar keinen. Beide Gesprächskreise sollten einen Kompromiss sondieren und ausarbeiten. Die Linke sah ihre Rechte auf effektive Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess verletzt.
Richter: Ausschuss muss Gremien nicht auf bestimmte Weise besetzen
Das sahen die Richter anders: Die Rechte der Fraktion seien nicht durch das Vorgehen des Vermittlungsausschusses verletzt. Denn seine Aufgabe sei es, in einem umstrittenen Gesetzesvorhaben einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden, hieß es. Um diese Aufgabe zu erfüllen, habe der Ausschuss einen weiten Gestaltungsspielraum und müsse seine vorbereitenden Gremien nicht auf eine bestimmte Weise besetzen.
Bei der Reform ging es um die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder. Der Vermittlungsausschuss wurde eingeschaltet, nachdem das Vorhaben Ende 2010 im Bundesrat gescheitert war. Eine Einigung kam dann im Februar 2011 zustande.
Die Klage der Fraktion wegen eines Platzes im informellen Gesprächskreis wiesen die Richter als unzulässig ab. Die Hintergrundrunde, die letztendlich die Einigung erzielte, sei nicht vom Vermittlungsausschuss zu verantworten.
Sitte: "Minderheitenrechte dann eben politisch durchsetzen"
Die Linke sieht die Rechte kleiner Parteien nun geschwächt. "Wir müssen unsere Minderheitenrechte dann eben auch eher politisch durchsetzen", sagte die Parlamentsgeschäftsführerin Petra Sitte in Karlsruhe.
Dagegen sieht der baden-württembergische Europaminister Peter Friedrich die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses bestätigt: "Es ist deutlich geworden, dass der Ausschuss kein Ort der öffentlichen Auseinandersetzung über Für und Wider eines Gesetzes ist."