Kritik wegen Razzia gegen "Letzte Generation": Jetzt äußert sich Justizminister Eisenreich

Die Aktion hat Kritik ausgelöst, doch der bayerische Justizminister kann kein Fehlverhalten erkennen.
von  Ralf Müller
Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug.
Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug. © Christoph Soeder/dpa

München - Weit von sich gewiesen hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) Vermutungen, die Bayerische Staatsregierung habe die Durchsuchungsaktion gegen Mitglieder der "Letzten Generation" am 24. Mai dieses Jahres veranlasst.

Die Aktion sei von der "Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus" der Generalstaatsanwaltschaft München bei einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht München beantragt und von diesem genehmigt worden, berichtete Eisenreich am Mittwoch im Innenausschuss des Bayerischen Landtags. Er habe keinerlei Weisungen erteilt.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. © dpa

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung respektive Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sei durch die Strafanzeige eines Rechtsanwalts in Gang gekommen und richte sich gegen sieben Mitglieder der "Letzten Generation" mit "herausgehobener Funktion", berichtete Eisenreich. Inzwischen habe sich die Zahl der Strafanzeigen auf 13 erhöht.

Razzia Letzte Generation: "Gut vertretbar"

Die Fachabteilung des Justizministeriums habe die Eröffnung des Verfahrens wegen Vorliegen eines Anfangsverdachts als "gut vertretbar" bewertet. Gegenstand des Verfahrens sei neben einer Vielzahl von Straftaten zur Erlangung von Aufmerksamkeit auch ein geplanter "Angriff auf die transalpine Ölleitung Triest-Ingolstadt", betonte Eisenreich. Das Landgericht Potsdam habe bereits eine Beschwerde gegen die Durchsuchung zurückgewiesen.

Ein parlamentarisches Nachspiel hatte am Mittwoch in diesem Zusammenhang auch ein von Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft kurzzeitig auf der Homepage veröffentlichter "Warnhinweis", in dem die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches bezeichnet wird. Spenden an diese Organisation stellten ein "strafbares Unterstützen" dar. Nach öffentlichen Protesten wegen des Verstoßes gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung wurde dieser Warnhinweis wieder zurückgezogen. Gute Absichten wie der Klimaschutz rechtfertigten jedoch keine Straftaten, unterstrich Eisenreich.

Eine Protestaktion der Letzten Generation.
Eine Protestaktion der Letzten Generation. © dpa

Der Landesjustizminister bezeichnete die Kritik am Warnhinweis als "berechtigt". Die Unschuldsvermutung müsse bei jeder Äußerung von Staatsanwaltschaften gewahrt bleiben. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze nannte den Hinweis einen "sehr irritierenden und eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung". Während die Generalstaatsanwaltschaft ihren Fehler rasch erkannt habe, warte man noch auf eine Entschuldigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der die Durchsuchungen als Aktionen von "Rollkommandos" bezeichnet hatte, hielt der CSU-Abgeordnete Holger Dremel entgegen.

Letzte Generation: Verdacht einer kriminellen Vereinigung?

Innen-Staatssekretär Sandro Kirchner (CSU) widersprach Darstellungen, wonach Polizeibeamten bei den Durchsuchungen teilweise mit gezogener Schusswaffe vorgegangen sein sollen. Bei den in Bayern betroffenen Maßnahmen in 15 Objekten sei das nicht der Fall gewesen, betonte Kirchner. Die Sichtung der dabei beschlagnahmten Gegenstände sei im Gange, berichtete Justizminister Eisenreich. Es werde noch Zeit in Anspruch nehmen, bis man sagen könne, ob sich der Verdacht einer kriminellen Vereinigung bestätige.

Eine Frage, die der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold aufwarf, blieb zunächst unbeantwortet. In der Justiz werde kolportiert, dass die Generalstaatsanwaltschaft mit ihrem Antrag zunächst bei einigen Ermittlungsrichtern abblitzte, ehe sie einen gefunden habe, der zu einer entsprechenden Anordnung bereit gewesen sei, sagte der ehemalige Richter und Staatsanwalt. Minister Eisenreich versprach, die Antwort auf diese Frage nachzureichen.

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