Landtag: Die Liste der Amigo-Sünder
Landtagspräsidentin Stamm hat die Namen von 79 Abgeordneten veröffentlicht, die nach dem Jahr 2000 ihre Angehörigen als Mitarbeiter beschäftigt haben.
München - Nicht alle Familien-Angestellten sind gleich zu bewerten, juristisch und moralisch. Da gibt es:
Gruppe 1a. Abgeordnete, die Verwandte ersten Grades (Ehepartner, Kinder, Eltern) bis jetzt beschäftigt haben. Das ist seit Dezember 2000 verboten. Die Abgeordneten bastelten sich aber – anders als andere Landtage – eine unbegrenzt gültige Altfallregelung. Hätte etwa Georg Winter nicht Ende 2000 noch flugs seine Söhne angestellt, hätten sie nicht als Altfall gegolten. In diese Gruppe – die vor allem im Fokus steht – gehören 17 Parlamentarier, alle von der CSU.
Verwandtenaffäre in der CSU: <span style=
Gruppe 1 b. Abgeordnete, die enge Verwandte nach 2000 beschäftigt haben, aber später damit aufgehört haben. In der gesamten Gruppe 1 sind 79 Abgeordnete (56 CSU, 21 SPD, eine Grüne, ein Parteiloser).
Gruppe 2. Abgeordnete, die andere Verwandte (etwa Geschwister) beschäftigen. Das ist – bisher – völlig legal. Beim Bürger sorgt es dennoch für Wut. Dazu gehören Justizministerin Beate Merk oder der Grüne Thomas Gehring.
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