Landtag billigt Rückgabe von Kandinsky an Erben
Das als NS-Beutekunst eingestufte Gemälde "Das bunte Leben" von Wassily Kandinsky kann den Erben der ehemaligen jüdischen Eigentümer zurückgegeben werden. Der Haushaltsausschuss des Landtags billigte am Mittwoch in seiner nicht öffentlichen Sitzung die Rückgabe des Bildes und folgte damit der Empfehlung der Beratenden Kommission. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur auf Nachfrage von mehreren Ausschussmitgliedern.
Erst vor wenigen Wochen hatte die Beratende Kommission zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (nach ihrer ersten Vorsitzenden Jutta Limbach auch Limbach-Kommission genannt) erklärt, es handele sich bei dem Kandinsky um ein Bild, das der in Amsterdam lebenden Familie verfolgungsbedingt durch die Nationalsozialisten entzogen worden sei. "Das bunte Leben" aus dem Jahr 1907 gilt als eines der Hauptwerke Kandinskys (1866-1944). Es wurde 1972 von der Bayerischen Landesbank erworben, die es der Städtischen Galerie im Lenbachhaus als Leihgabe zur Verfügung gestellt hat.
"Der Empfehlung der Limbach-Kommission zu folgen und die Rückgabe des Gemäldes an die rechtmäßigen Eigentümer zu billigen, ist die einzig richtige Entscheidung", sagte auf Nachfrage Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Dass der Haushaltsausschuss dies genauso sehe, stimme ihn "froh und zuversichtlich". Er forderte Kunstminister Markus Blume (CSU) auf, auch bei den 144 anderen Bildern mit bedenklicher Herkunft im Besitz des Freistaats die Kommission anzurufen. Dies gelte insbesondere für das Werk "Madame Soler" von Pablo Picasso.
Seit 1927 war das Temperagemälde "Das bunte Leben" Teil der Kunstsammlung des Ehepaares Hedwig und Emanuel Albert Lewenstein in Amsterdam, die es dem Stedelijk Museum als Leihgabe überließen. Es zeigt altrussische Figuren und fantastisch-märchenhafte Motive. Wenige Monate nach der Besetzung der Niederlande durch die deutsche Wehrmacht wurde es nach Angaben der Kommission am 9. Oktober 1940 versteigert.
Nach Ansicht der Bayern LB hatte ein Familienmitglied den Verkauf veranlasst. Die Familie dagegen machte bei der Kommission geltend, die Auktion stehe im Zusammenhang mit der systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung durch die Nazis. Die Kommission berief sich bei ihrer Empfehlung darauf, dass bei einem Verkauf ein verfolgungsbedingter Entzug angenommen wird, wenn die Betroffenen auch als verfolgt galten. Es fehle an Beweisen, dass die Familie das Gemälde aus freien Stücken beim Auktionshaus eingeliefert habe.