Landesbank: Schonung für CSU-Promis?
Das Landgericht München watscht die Staatsanwaltschaft ab – die wehrt sich dagegen
MÜNCHEN Bei den Ermittlungen um die bayerische Landesbank soll die Staatsanwaltschaft führende CSU-Politiker geschont haben – das jedenfalls findet das Landgericht München I. Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf gestern „auf das Energischste“ zurück. Grob gesagt lautet ihre Lesart: Die Politiker seien ja gerade von den – fachkundigeren – Bankern getäuscht worden, somit seien sie Opfer und eben nicht Täter. Die Opposition spricht von einem „Justizskandal ersten Ranges“.
Es geht um den Beschluss des Landgerichts München I vom Mittwoch. Darin lässt es Teile der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Vorstand der BayernLB zu, andere hat es deutlich abgespeckt. Gleichzeitig aber wundern sich die Richter in ihrem 81-seitigen Beschluss, aus dem zuerst die SZ zitiert hat, ausdrücklich, warum die Staatsanwaltschaft eigentlich nur gegen den Vorstand und nicht auch gegen den Verwaltungsrat der Bank Vorwürfe erhebt. Das sei „nicht nachzuvollziehen“, so der Beschluss des Landgerichts. Schließlich seien auch die Mitglieder des Verwaltungsrats über die Risiken informiert worden, die der Kauf der österreichischen HGAA-Bank mit sich bringen könnte. Das Geschäft erwies sich als Milliardengrab für bayerisches Steuergeld.
Der Bankvorstand ist fürs operative Geschäft zuständig, der Verwaltungsrat soll ihn kontrollieren. In dem Aufsehergremium saßen damals unter anderem Erwin Huber, Günther Beckstein und Kurt Faltlhauser (alle CSU). Das Gericht sagt nun, auch sie hätten das Geschäft „zustimmend zur Kenntnis genommen“, der Kauf der HGAA sei letztlich auch eine „politische Entscheidung“ gewesen. Der Vorstand wiederum habe keineswegs vorsätzlich die BayernLB schädigen wollen.
Die Staatsanwaltschaft sieht das völlig anders. Sie hat umgehend Beschwerde eingereicht, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch mit. Die Anklage gehe „vielmehr davon aus, dass die Vorstands-Mitglieder beim Erwerb der HGAA den Verwaltungsrat arglistig getäuscht haben“. Auf Anweisung von Werner Schmidt sei etwa eine Präsentation in wesentlichen Punkten verändert worden, bevor sie nach dem Vorstand einen Tag später den Kontrolleuren gezeigt wurde: bei Zahlen zu Kaufpreis und Aufschlägen sowie in einer Grafik. „Denknotwendig folgt hieraus, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats sich nicht strafbar gemacht haben können, wenn sie getäuscht wurden.“
SPD-Landeschef Florian Pronold: „Der Beschluss des Gerichts ist eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft.“ Es sei ein Skandal ersten Ranges, dass die „weisungsgebundene Staatsanwaltschaft die mitverantwortlichen CSU-Promis geschont hat“.